9-646 Psychosoziale Notlage + Therapieeinheiten

  • Guten Tag miteinander, 

    da der Code 9-646 nur Merkmale, jedoch keine zeitlichen Vorgaben beinhaltet und in manchen Fällen die Klärung bzw. die Regelung länger als 30 Minuten (am Stück) dauert, stellte sich uns die Frage, ob diese Zeit gleichzeitig mit Therapieeinheiten erfasst werden könnte.

    Was dafür spricht, ist ein fehlender Ausschluss der doppelten Kodierung wie z.B. bei der kriseninterventionellen Behandlung (9-641): „Diese Zeit kann nicht für die Berechnung der Therapieeinheiten der Primärkodes (9-60 bis 9-63) oder anderer Zusatzkodes (9-640) angerechnet werden“. 

    Was gegen eine gleichzeitige Erfassung mit Therapieeinheiten sprechen könnte, ist halt die zeitliche Unabhängigkeit, sodass eine Klärung auch mehrere Stunden in Anspruch nehmen kann und dieses bereits mit dem Code 9-646 abgebildet / abgegolten ist. 

    Wie sehen es die anderen Forumsmitglieder?

    Viele Grüße,

    TWaK

  • Hallo Twak,

    das Thema wurde - meine ich - an anderer Stelle schon diskutiert.
    Da der Kode 9-646 die Nutzung der TE für andere Kodes nicht ausschließt, bin ich der Meinung dass entsprechende Aufwände in den Intensiv bzw. Regelkodes bzw. dem Zusatzkode 9-645 und gleichzeitig in den Kodes der Psychosozialen Notlage abgebildet werden können.
    Grüße, helmutwg