Hallo,
wir haben gerade den Fall, daß wir eine Knorpelentnahme zur Zell- und Gewebezüchtung mit der I18A abgerechnet haben (02/2013). Bisher ist jedoch noch keine entsprechende ACT durchgeführt worden.
Der MDK lehnt nun die Knorpelentnahme mit der Begründung ab, daß allein die Absicht, evtl. eine ACT bei Therapieversagen duchrzuführen, keine Kodierung der Knorpelentnahme rechtfertigt.
Davon abgesehen, daß noch keine ACT durchgeführt wurde, hatten wir eine Knorpelentnahme durchgeführt und diese auch zur Kryokonservierung gegeben. Hier lagen also ein Mehraufwand und Kosten für die Konservierung vor.
Für uns ist die Ablehnung nicht nachvollziehbar. Wie sehen andere dies?
MfG
A.Schütt