Dokumentation im PEPP

  • Ich habe eine sehr grundlegende Frage, die ich mir auch mit ausführlicher Google-Recherche mangels Wissen, wo genau ich suchen muss, nicht beantworten konnte.

    Was genau und konkret ist eine gültige Dokumentation im Sinne von PEPP? Entspricht das den gesetzlichen Vorschriften nach §630f BGB ("Der Behandelnde ist verpflichtet, in der Patientenakte sämtliche aus fachlicher Sicht für die derzeitige und künftige Behandlung wesentlichen Maßnahmen und deren Ergebnisse aufzuzeichnen, insbesondere die Anamnese, Diagnosen, Untersuchungen, Untersuchungsergebnisse, Befunde, Therapien und ihre Wirkungen, Eingriffe und ihre Wirkungen, Einwilligungen und Aufklärungen. ")?

    Bedeutet das im Umkehrschluss bspw., dass wenn eine Gruppenpsychotherapie zwar durchgeführt, aber nicht dokumentiert wird, dass die Gruppenpsychotherapie nach PEPP nicht in die Abrechnung eingehen darf, da sie keine TE erzeugt?

  • Guten Morgen, DailyMotion,

    Ihre Fragen sind von so grundlegender Natur, dass ich gerne auf verschiedene Dinge verweisen möchte.

    Zur Frage der "gültigen" Dokumentation verweise ich auf: "Die Dokumentation der Krankenhausbehandlung - Hinweise zur Durchführung, Archivierung und zum Datenschutz" (Hrsg.) Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V.

    Zu Ihrer letzten Frage möchte ich aus einem Beitrag hier im Forum zitieren:
    NICHT GEMACHT UND NICHT DOKUMENTIERT : KEINE KOSTEN - KEIN GELD
    NICHT GEMACHT UND DOKUMENTIERT: BETRUG
    GEMACHT UND NICHT DOKUMENTIERT: KEIN GELD - ABER KOSTEN
    GEMACHT UND DOKUMENTIERT: KOSTEN - ABER AUCH GELD ;)

    Evtl. ist es für Sie hilfreich, ein "Basis-Seminar: Psychiatrie-Dokumentation und -Kodierung" zu besuchen. Das DKI bietet halbjährlich ein entsprechendes, empfehlenswertes Angebot an, es gibt aber auch ähnliche Angebote von diversen anderen Anbietern, z.B. medoku.

    Ich hoffe, dass diese Tipps ein wenig hilfreich sind.

    MfG,

    ck-pku

  • NICHT GEMACHT UND NICHT DOKUMENTIERT : KEINE KOSTEN - KEIN GELD
    NICHT GEMACHT UND DOKUMENTIERT: BETRUG
    GEMACHT UND NICHT DOKUMENTIERT: KEIN GELD - ABER KOSTEN
    GEMACHT UND DOKUMENTIERT: KOSTEN - ABER AUCH GELD ;)

    Vielen Dank für Ihre Antwort.

    Die zitierte Passage ist ja klasse formuliert, und beantwortet mir die zweite Frage.

    Bezugnehmend auf meine erste Frage habe ich bereits einen Kurs im Rahmen meiner Approbationsausbildung besucht und dort gelernt, dass eine beweissichere Dokumentation im Sinne des §630f BGB einen aktuellen Befund, ein Thema, eine Intervention und ein Ergebnis beschreibt. Außerdem dokumentiere ich meine Aufklärung, wenn ich Verordnungen anpasse, das Aushändigen von Formularen und ggf. wichtige Gedanken zum therapeutischen Prozess. Dazu kommen ggf. Hausaufgaben und Therapieziele. Das mache ich über meine Gruppen- und Einzeltherapie. Vermute ich richtig, dass PEPP eine qualitative Dokumentation wie oben voraussetzt oder reicht eine quantitative (bspw. KW10: 2 Einzel a 50 Minuten und 1 Gruppe a 100 Minuten)?

  • Guten Morgen DailyMotion,

    Sie vermuten ganz richtig: eine quantitative Dokumentation reicht nicht aus. Wie ausführlich die qualitative Dokumentation sein muss werden wir erleben, wenn der MDK unsere Fälle im Rahmen der Einzelfallprüfung gem. § 275 Abs. 1 Nr. 1 SGB V prüfen wird. Unser KIS leitet z.B. aus der klinischen Dokumentation der verschiedenen Behandler automatisch die korrekten OPS ab, so dass dadurch sichergestellt ist, dass keine Prozeduren kodiert werden, zu denen eine Dokumentation fehlt.

    MfG,

    ck-pku

  • Sie vermuten ganz richtig: eine quantitative Dokumentation reicht nicht aus. Wie ausführlich die qualitative Dokumentation sein muss werden wir erleben, wenn der MDK unsere Fälle im Rahmen der Einzelfallprüfung gem. § 275 Abs. 1 Nr. 1 SGB V prüfen wird. Unser KIS leitet z.B. aus der klinischen Dokumentation der verschiedenen Behandler automatisch die korrekten OPS ab, so dass dadurch sichergestellt ist, dass keine Prozeduren kodiert werden, zu denen eine Dokumentation fehlt.

    Das scheint mir sehr clever zu sein. Dieses Vorgehen dürfte Fehlerquellen minimieren und den Arbeitsaufwand begrenzen. Ich vermute, dass die Dokumentation dann elektronisch erfolgt und jeder Eintrag eine Flag hat, die sowohl den Behandler (Arzt / Psychologe, Spezialtherapeut, Pflege) markiert als auch die TE, die aus der Art und Dauer der Behandlung kalkuliert wird.

    Meine Frage ist vollständig beantwortet, vielen herzlichen Dank für die Antworten :)

  • Guten Morgen!

    Ich habe schon oft mit großem Interesse im Forum gelesen und fand es sehr hilfreich.

    Zu dieser Rubrik hätte ich eine Frage an die Forumsmitglieder: Wer dokumentiert denn was? Es gibt in unserem Haus große Diskusionen und ich wäre daran interesiert wie es in anderen Häusern gehandhabt wird.

    Chef/Oberarztvisite-vom Arzt!? ; therapeutische Gruppen(Moderiert von Arzt/Psychologe)-? ; MPT-?????

    Wieviel kann/darf an die Pflege delegiert werden? Es geht mir um die Inhalte, nicht um die Leistungserfassung.

    Vielen Dank im Voraus!

  • Hallo suse104 und willkommen im Forum!

    In unseren Häusern dokumentiert jede Berufsgruppe ihre eigenen Leistungen und Inhalte.
    Mir fällt auch gerade kein Grund ein, warum beispielsweise eine Pflegekraft die Arztverläufe schreiben sollte.

    Bei gemischten Gruppen dokumentiert auch jede Berufsgruppe für sich. Auch der Oberarzt darf sich bitteschön selbst an den Rechner oder das Diktaphone setzen.

    Viele Grüße,

    B. Gohr

    PS: Was ist MPT?

    Das Problem am Gesundheitssystem ist der aufrechte Gang. Der aufrechte Gang ist moralisch wünschenswert, orthopädisch aber eine Katastrophe.

  • Hallo Hr. Gohr,

    vielen Dank!

    MPT- Multiproffesionelle Teambesprechung; Hier könnte ja zwischen den Berufsgruppen abgewechselt werden!?

    Ansonsten sehe ich es genaus so wie Sie es beschreiben. Ist nur schwierig in der Umsetzung da jahrelange Gewohnheiten schwer zu ändern sind. Mir ginge es auch um rechtliche Begründungen die ich anführen könnte.

    freundliche Grüße

  • Hallo

    Ich habe nochmals eine weitere Frage zu der Dokumentation. Die Leistungserfassung läuft bei uns im Haus recht gut, die unterschiedlichen Berufsgruppen dokumentieren entsprechend jeweils ihre Therapien im ID-scores. Die Generierung der OPS-Codes wird automatisch vom System durchgeführt.

    Meine Frage bezieht sich nun darauf ob es ausreichend ist die Therapieverläufe der einzelnen Patienten im System aufrufen zu können und auszudrucken z.B. im Rahmen einer MDK-Prüfung oder paralell auch eine doppelte Dokumentation der einzelnen Therapien auch in der Kurve stattfinden muss. Dies wäre ja wesentlich mehr Zeitaufwand für Doppeldoku?

    Zur Zeit wird bei uns darüber diskutiert ob der Therapieverlauf nach Beendigung der Behandlung immer ausgedruckt werden soll und dann der Akte beigefügt wird bzw. ob sogar tatsächlich doppelt dokumentiert werden muss.


    Zusätzlich wollte ich noch Anfügen, daß der Therapieverlauf im System, jede Therapie aufführt mit Zeit, Datum ,,Teilnehmer sowie Personalkürzel des durchführenden.


    Vorab schonmal danke für ihre Rückmeldungen

  • Hallo,

    für die manuelle Dokumentation (OPS 2015) in 17d-Häusern habe ich eine Arbeitsmappe mit "Bausteinen" erstellt. Dass sie fehlerfrei ist, kann ich nicht garantieren.

    Ich habe das gemacht, um mich mit der Kodierung vertraut zu machen. Herauskommen sollte eine Dokumentationsergänzung, die für die klinisch Tätigen einen möglichst geringen Zusatzaufwand bringt und die die Kodierung unterstützt. Vielleicht nützt es jemandem.

    Viele Grüße

    T. Kröpfl


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    3 Mal editiert, zuletzt von Tom Kröpfl (1. Januar 2015 um 19:37)