Ich habe eine sehr grundlegende Frage, die ich mir auch mit ausführlicher Google-Recherche mangels Wissen, wo genau ich suchen muss, nicht beantworten konnte.
Was genau und konkret ist eine gültige Dokumentation im Sinne von PEPP? Entspricht das den gesetzlichen Vorschriften nach §630f BGB ("Der Behandelnde ist verpflichtet, in der Patientenakte sämtliche aus fachlicher Sicht für die derzeitige und künftige Behandlung wesentlichen Maßnahmen und deren Ergebnisse aufzuzeichnen, insbesondere die Anamnese, Diagnosen, Untersuchungen, Untersuchungsergebnisse, Befunde, Therapien und ihre Wirkungen, Eingriffe und ihre Wirkungen, Einwilligungen und Aufklärungen. ")?
Bedeutet das im Umkehrschluss bspw., dass wenn eine Gruppenpsychotherapie zwar durchgeführt, aber nicht dokumentiert wird, dass die Gruppenpsychotherapie nach PEPP nicht in die Abrechnung eingehen darf, da sie keine TE erzeugt?