Hauptdiagnose bei Verlegung in belegärztl. Abt. mit FP ?

  • Hallo,

    wir haben einen Pat. aus einer bettenführenden Hauptabteilung in unsere belegärztliche Chirurgie verlegt. Hier wurde eine Leistenhernie operiert, die der ersten Abteilung bekannt, aber nicht Aufnahmegrund war (Nebendiagnose ? : Wohl eher nicht, da kein Aufwand).

    Der Aufenthalt in der ersten Abteilung betrug 20 Tage, in der Chirurgie anschließend 6 Tage. Wie ist der Fall zu kodieren ? Aufnahmeanlass war auch retrospektiv nicht die Hernie, diese würde aber zu einer FP führen. Greifen hier die in den DKR formulierten Überhangsregelungen ("Abweichungen von den Kodierrichtlinien") oder unterliege ich einem grundsätzlichen Irrtum ?

    Danke und Gruß
    Elrip

  • Hallo Elrip,

    die ND LH ist selbstverständlich anzugeben. Sie wurde ja operiert, weswegen also kein Aufwand? Nach altem Recht würde ich dann SE abrechnen, da dies nicht die Hauptleistung des KH war bei 20 : 6 Tagen.
    --
    Einen freundlichen Gruß vom MDA aus Schorndorf

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.