Hallo,
wir kriegen ständig von derselben KK die Aufforderung den teilstationären Aufenthalt mit dem stationären Aufenthalt zusammenzuführen.
Auf Grund unserers Schlaflabors kommt es sehr oft vor, dass die Patienten erst teilstationär kommen und später stationär zur Ersteinstellung. Ich bin der Meinung, dass die teilstationäre Aufnahme durch den vereinbarten Satz abgegolten wird und nicht mit dem stationären Aufenthalt zusammenzuführen ist. Sonst hätten wir ein massives Problem, da diese Fallkonstellation oft vorkommt.
Liege ich da falsch? Wie kann ich einen gepfefferten Brief schreiben, dass die KK das endlich versteht?!
Zählt hier die OGVD des teilstationären Falls? FPV §6 ist für mich schwierig anzuwenden, da hier nur von der Konstellation teilstationär nach stationär die Rede ist. Wie kann ich also das so darstellen, dass es Hand und Fuß hat?
VG
Sorry für die Ausdrucksweise, aber es regt mich ziemlich auf.