Tages - bzw. Stundenfall - Nach dem Urteil B 3 KR 34/12 vom 19.09.2013: Jetzt alle Probleme gelöst?

  • Hallo Herr Wegmann,

    auch hier geht es meiner Meinung nach in erster Linie um die Notwendigkeit der stationären Behandlung. Diese ist in den von Ihnen geschilderten Fällen absolut gegeben.
    Daher rechnen wir auch diese Fälle stationär ab. Bisher sind wir damit auch problemlos durchgekommen.

    Gruß

    B.

  • Hallo,
    es gibt aber auch Urteile, die - ohne Zeitbezug und ohne Integration - auf die besonderen Mittel des Krankenhauses verweisen, die im Einzelfall erforderlich sein können, um eine lebensbedrohliche Erkrankung auszuschliessen. Mir ist da ein Fall mit Ausschluss Hirnblutung bei Thrombopenie oder erblicher Gerinnungsstörung in dunkler Erinnerung. Allerdings ohne Aktenzeichen.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Guten Morgen,

    ich hatte ein ähnliches Thema bereits 2008 zur Sprache gebracht, meine heutige Frage würde ich aber - im Lichte des BSG-Urteils als Titelthema - aber eher hier einordnen:

    Wenn ich alle in diesem Thread getätigten Äußerungen richtig interpretiere, müsste der auf einer Chest Pain Unit aufgenommene Patient jetzt zweifellos als stationärer Fall geführt werden (dürfen). Bei Aufnahme bestand das G-AEP-Kriterium A11 ("Dringender Verdacht oder Nachweis einer myokardialen Ischämie"), also eine Rechtfertigung der primär stationären Krankenhausbehandlung sowie eine kontinuierliche Monitorüberwachung, welche nur mit den Mitteln eines Krankenhauses möglich ist. Da zertifizierte CPUs im Schichtdienst betrieben werden müssen, dürfte zur Frage, ob der Patient in den stationären Ablauf voll integriert ist wahrscheinlich auch kein Zweifel bestehen.

    Die Frage ist, glit das auch, wenn ein Patient nach 6h Überwachung bei insgesamt unauffälligen Befunden wieder entlassen wird?Der Begriff des geplanten voraussichtlichen Aufenthaltes ist ja dehnbar, hier würde ich a priori immer behaupten, es sei ein mindestens 24-stündiger Aufenthalt geplant gewesen. Wer will einem (wie) hier das Gegenteil beweisen?

    Mich würden Ihre Erfahrungen und Meinungen interessieren.

    Herzlichen Dank im Voraus und beste Grüße

  • Guten Morgen,

    Da zertifizierte CPUs im Schichtdienst betrieben werden müssen

    Das ist mir neu.

    Unabhängig davon: Ein Patient mit dringendem Verdacht auf Infarkt muss diesen nicht haben. Sofern EKG und Troponin völlig unauffällig sind und auch sonstige Laborvariablen nach widerholtem Test keinen hinreichenden Verdacht ergeben, ist eine stationäre Behandlng doch gar nicht sinnvoll.

    Gruß
    merguet

  • Guten Morgen Cardiot,

    in meinem letzten KH hatten wir eine CPU, wo wir diese Patienten ebenfalls per DRG abgerechnet hatten. Auch hier mit der Begründung der eindeutigen Einbindung in den KH-Betrieb und Kodierung des Monitorings.

    Seitens der KK gab es nur vereinzelte Nachfragen, wir hätten da mit mehr Gegenwind gerechnet.

    Aber da die Überwachung bei V.a. Herzinfarkt nunmal stationär erfolgen muss, gab es keine Probleme

    Gruß

    B

  • Aber da die Überwachung bei V.a. Herzinfarkt nunmal stationär erfolgen muss, gab es keine Probleme

    Guten Morgen,

    Ein Patient mit einem AP-Anfall mag einen Anfangsverdacht auf einen Herzinfarkt haben. Sofern aber alle üblichen Variablen ergebnislos bleiben ist nach einer Kontrolle nach einigen Stunden mit ebenfalls negativem Ergebnis die stationäre Aufnahme m.E. nicht erforderlich.

    Gruß

    merguet

  • Hallo Forumsgemeinde,

    zur Ausstattung und personeller Besetzung von CPU's (u.a. 24/7-Besetzung) verweise ich auf folgenden Link http://leitlinien.dgk.org/files/2008_Emp…-Pain-Units.pdf

    merguet: ich verstehe was Sie meinen. Allerdings wird Seitens der Kostenträger vice versa immer wieder auf den genauen Wortlaut von Definitionen und Kriterien verwiesen (u.a. Sepsis-Definition, DKR), daher nehme ich jetzt mal die G-AEP-Kriterien zur Hand und lese dort in der Überschrift "Die Kriterien sollen Transparenz darüber schaffen, wann eine stationäre Aufnahme in ein Krankenhaus nach Auffassung der Vertragspartner erforderlich ist".

    Heißt für mich zunächst einmal Einigkeit und Übereinstimmung bei den nachfolgend genannten Kriterien was die stationäre Aufnahme und damit auch die stationäre Abrechnung dieser Fälle betrifft.

    Dann schaue ich mir den Wortlaut des AEP-Kriteriums A11 an: Dringender Verdacht oder Nachweis einer myokardialen Ischämie.

    Hier ist explizit auch von (dringendem) Verdacht die Rede. Wenn der Verdacht, medizinisch begründet, plausibel ist und dies auch noch durch den Umstand einer kontinuierlichen Monitorüberwachung auf einer extra dafür eingerichteten Station untermauert wird, sehe ich eigentlich keine Spielräume mehr für die Auffassung, dieser Patient sei - bei im Verlauf unauffälligen Befunden und nicht bestätigtem Infarkt - ein ambulant abzurechnender Fall. Oder wie sehen Sie das?

    Beste Grüße

  • Guten Morgen Merguet,


    Ein Patient mit einem AP-Anfall mag einen Anfangsverdacht auf einen Herzinfarkt haben. Sofern aber alle üblichen Variablen ergebnislos bleiben ist nach einer Kontrolle nach einigen Stunden mit ebenfalls negativem Ergebnis die stationäre Aufnahme m.E. nicht erforderlich.


    der Patient liegt dann ein paar Stunden am Monitor. Dies ist m.E. notwendig und kann nicht ambulant erfolgen.

    wie gesagt, die KK akzeptieren das.


    Gruß

    B

  • Guten Morgen,

    Ein Patient mit einem AP-Anfall mag einen Anfangsverdacht auf einen Herzinfarkt haben. Sofern aber alle üblichen Variablen ergebnislos bleiben ist nach einer Kontrolle nach einigen Stunden mit ebenfalls negativem Ergebnis die stationäre Aufnahme m.E. nicht erforderlich.

    Gruß

    merguet

    Guten Morgen,
    Wenn ein Pat. einen AP-Anfall mit dem Anfangsverdacht auf einen Herzinfarkt hat ist dies m.E. eine Begründung für eine stationäre Aufnahme.
    Ich habe noch keinen niedergelassenen Kollegen gesehen der in einer solchen Situation den Pat. in seiner Praxis behält und überwacht.
    Natürlich gibt es Pat. bei denen retrospektiv eine stationäre Überwachung nicht notwendig war.
    Aber es gilt die ex ante Sicht

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)

  • Guten Morgen,

    in der Mehrzahl der Fälle wird die stationäre Behandlung eines Patienten vermutlich durchgehen. Ich bleibe aber dabei: Sie ist nicht zwingend erforderlich.
    Eine 24/7 Verfügbarkeit entspricht im Übrigen nicht einer 24/7 Anwesenheit. Diese Forderung ist aus dem oben verlinkten Papier auch nicht abzuleiten.
    Unsere CPU ist der Intensivstation direkt benachbart und wird in der Nacht pflegerisch von dort versorgt. Zuständig ist außerdem der diensthabende Arzt. Der Facharzt ist innerhalb von 30 Minuten vor Ort, das HKL Labor innerhalb kürzester Zeit einsatzbereit.
    Dies ist hinreichend.
    Eine Schichtbesetzung wird nicht gefordert und wäre auch unsinnig, da selbst in einem Zentrum unserer Größe mit annähernd 5000 stationären und Tausenden ambulanten Patienten stundenweise in der Nacht überhaupt kein Patient dort ist.

    gruß

    merguet

  • Hallo,

    in der Mehrzahl der Fälle wird die stationäre Behandlung eines Patienten vermutlich durchgehen. Ich bleibe aber dabei: Sie ist nicht zwingend erforderlich.


    ich kann dieser Diskussion zunehmend weniger folgen. Was soll das mit dem "durchgehen"? Eine stationäre Aufnahme ist dann medizinisch zwingend erforderlich, wenn aus Sicht des aufnehmenden Arztes bei der Aufnahmeuntersuchung das Vorliegen einer lebensbedrohlichen Erkrankung nicht mit hinreichender Sicherheit ausgeräumt werden kann - was natürlich wiederum sachlich begründet werden muss. Wenn Sie aber zum Erreichen einer solchen Sicherheit bereits einen Zeitaufwand von voraussichtlich mehreren Stunden benötigen, dann müssen Sie auch vom worst case ausgehen und eine stationäre Überwachung einleiten!

    Ambulant bedeutet: der Patient kann im Wartezimmer (resp. Cafe) sitzen oder spazieren gehen. Stationär bedeutet: der Patient liegt in einem Krankenhausbett am Monitor. Bei Szenarien, die sich nicht eindeutig zuordnen lassen (Pat. liegt auf einer Liege in der Notfallambulanz etc.) müssen Sie individuell entscheiden. Wo ist das Problem?

    Mit freundlichen Grüßen

    Markus Hollerbach