Hallo Herr Wegmann,
auch hier geht es meiner Meinung nach in erster Linie um die Notwendigkeit der stationären Behandlung. Diese ist in den von Ihnen geschilderten Fällen absolut gegeben.
Daher rechnen wir auch diese Fälle stationär ab. Bisher sind wir damit auch problemlos durchgekommen.
Gruß
B.