Ausstellung einer Verordnung über Heilmittel durch eine PIA ( Psychiatrische Institutsambulanz )

  • Guten Morgen,

    die Heilmittelrichtlinie gibt folgendes vor:

    § 3 Voraussetzungen der Verordnung
    (1) 1Die Abgabe von Heilmitteln zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen setzt eine Verordnung durch eine Vertragsärztin oder einen Vertragsarzt voraus. 2Die Therapeutin oder der Therapeut ist grundsätzlich an die Verordnung gebunden, es sei denn im Rahmen dieser Richtlinie ist etwas anderes bestimmt.


    Eine "normale Institutsambulanz" hat nicht den Status des Vertragsarztes.

    MfG

    ruesay