• Wir möchten für dieses Jahr erstmalig Zusatzentgelte für Dialysen vereinbaren, die nicht in Zusammenhang mit der aktuellen Krankenhausbehandlung stehen.

    Einen vereinbarten Katalog der Zusatzentgelte scheint es nicht zu geben, und der Hinweis auf 2002 vereinbarte "Sonderentgelte" hilft auch nicht weiter.

    Hintergrund ist die landesweite Baserate 2005, bei der derartige Leistungen - falls nicht gesondert vereinbart - vollkommen unter den Tisch fallen würden.

    Besitzt jemand hierzu Informationen?

    MfG
    K.

  • Hallo Kassandra,

    zu Ihrer Frage habe ich erstmal eine Gegenfrage:
    Haben Sie vorher niemals Dialysen gemacht?
    Falls ja, wäre das Variante 1
    Falls nein, lesen Sie Variante 2

    Variante 1:
    Wenn Sie nue mit Dialysen anfangen haben Sie zwei "Herausforderungen" zu stemmen:
    1.) Sie müssen die geschätzte Anzahl Dialysen erstmal mit den Kassen verhandeln.
    2.) Sie müssen einen Preis finden
    Zu 1.) kann ich Ihnen in den heutigen Zeiten, wo das Wort "Leistungsausweitung" alleine schoon einen Krankenkassenverhandler an den Rande des Kollaps bringt nut Glück wünschen.:rotate:

    Zu 2.) Sie müssen entweder die Daten Ihrer Kostenträgerrechnung befragen, oder einen Preis exemplarisch ermitteln, oder die Dt. Arbeitsgemeinschaft für klinische Nephrologie kontaktieren (PD Dr. Kribben in Essen z.B.).
    I.d.R werden für sogenannte "interkurrente" und um die geht es ja - Dialysen zwischen 280 und 400 Euro bezahlt.

    Variante 2:
    Wenn Sie bisher auch schon Dialysen machen, nehmen Sie einfach das aktuelle Entgelt dafür und schreiben Sie es für nächstes Jahr fort.
    Das ist zwar nicht unbedingt sachgerecht, aber so schreibt es das KHEntgG.

    Ich hoffe, meine Kommentare haben Ihnen ein bißchen geholfen, falls Sie weitere Fragen haben, können Sie mich ja gerne kontaktieren.

    Gruss
    Dr. Michael Wilke :smokin:
    Leiter DRG Competence - Center
    KH München - Schwabing

  • Guten Morgen, docwilke,

    danke für Ihre Ausführungen.

    Das Problem ist: Wir machen die Dialysen schon einige Jahre, ohne sie bislang gesondert auszuweisen - also innerhalb des Budgets.

    Dieses Jahr möchten wir sie jedoch mit Blick auf 2005 (landesweite Baserate) als Zusatzentgelt ausweisen. Zusatzentgelte (bis auf die Behandlung von Blutern) werden ohnehin vom Gesamtbudget abgezogen (B1, Zeile 18), also handelt es sich nicht um Mehrleistungen, die sich unter den obwaltenden Umständen ohnehin kaum vereinbaren ließen.

    Die Anzahl und einen sachgerechten Preis haben wir ermittelt, nur wird es ohne gültigen Zusatzentgeltekatalog (was macht die Selbstverwaltung eigentlich überhaupt?) schwierig (bis unmöglich)sein, die Ausgliederung in der Pflegesatzverhandlung durchzusetzen.

    That's the problem ...

    Viele Grüße
    aus der Provinz

    K.

  • Hallo Kassandra,

    wenn Sie einen Preis haben, dann ist es einfach (zumindest theoretisch), da die Dialysen ja in §8 KFPV als gesondert berechenbare Zusatzentgelt aufgeführt sind.

    Wir haben einfach ein Entgelt "interkurrente Dialysen" definiert, den Preis und die Menge ermittelt und diese in den AEB - Anlage E2 eingetragen und 2502 Stück mit den Kassen verhandelt.

    Die Summe wird dann in B1 Pos. 18 vom Erlösbudget (17) abgezogen und es ergibt sich die "Summe Fallpauschalen", die dann die Grundlage für Ihren Basisfallwert darstellt.

    Je nachdem wie hoch der Betrag ist und wie groß Ihr Casemix (= Summe BewRelation, B1, Pos. 20), reduziert sich dann Ihr Basisfallwert.

    Das funktioniert in den AEB - Programmen der LandesKH Gesellschaften normalerweise automatisch, wenn Sie alles in die entsprechenden Formulare eintragen. Leider kann ich Ihnen unseres nicht geben, wenn Sie nicht in Bayern sind, weil es pro Bundesland kleine Unterschiede gibt.

    Aber Sie haben wahrscheinlich schon ein Programm, sonst können Sie ja gar keine AEB machen, außer Sie machen es wie wir:
    Alles mit selber gemachten Formeln in Excel (gute Fingerübung)
    :rotate:

    Falls Sie weitere Fragen haben, können Sie mich ja morgen anrufen (089/30683151), danach bin ich erstmal im Urlaub
    :smokin:

    Gruss
    Michael Wilke

  • Hallo docwilke,

    danke für Ihre Anmerkungen.

    Im §8 KEntgG steht die Dialyseleistung zwar explizit erwähnt, die Frage ist dennoch, ob die in §17b KHG festgeschriebene Formulierung "können die Vetragsparteien ... Zusatzentgelte ... vereinbaren" von den Kassen so ausgelegt werden kann, daß sie nicht dazu gezwungenw werden können.

    Ich gehe nicht davon aus, daß die Kassen diese Entgelte vereinbaren wollen.

    Der übergangsmäßig reduzierte Basisfallwert (wir benutzen ein Excel-Programm der Niedersächsischen KHG) würde uns weniger stören als die Aussicht, ab 2005 diese Leistungen "umsonst" zu erbringen.

    Viele Grüße und schönen Urlaub!

    K.

  • Liebe NGler,

    wurde ja nun schon viel diskutiert über die Dialyse-Geschichte. Vielleicht habe ich die Antwort auf meine Fragen noch übersehen.
    Habe somit immer noch 2 Fragen:
    - Gehen Peritonealdialysen in die Fallzahlberechnung für die Zusatzentgelte mit ein ? - Denke doch ja, oder ?
    - Eine Verständnisfrage: Wir verhandeln einen Betrag für das Dialysen-Entgelt (wie auch immer, s.o.). Danach eine "Stückzahl". Dieses führt zu dem Betrag, den wir unter anderem vom Gesamtbetrag zur Base Rate - Ermittlung abziehen.
    Wie geht nun nach Abschluss des Jahres der Erlösausgleich vor sich ?
    Wenn wir zu viele Dialysen erbringen, so erhalten wir für die erhöte Stückzahl mehr Entgelte, und zwar mehr als wir vorher vom Gesamtbetrag abgezogen haben.
    Somit hätten wir wegen der fälschlich zu hohen KH-Base-Rate zu viel pro Fall erhalten und gleichzeitig mehr Zusatzentgelte für die vielen Dialysen erhalten, die ja wohl nach §3(6)KHEntgG nicht ausgeglichen werden müssen.
    Vielen Dank im Voraus für die Erleuchtung.

    Viele Grüße an alle Nicht-Brücken-Tagler
    Jörg Noetzel

    FA für Chirurgie, Leiter Medizincontrolling, Klinikum Stuttgart, Vorstand DGfM

  • Hallo Herr Nötzel,

    die Frage nach den Peritonealdialysen ist m.E. auch so zu beantworten, wie sie das interpretieren.
    Schwieriger zu beantworten ist die Frage nach den Ausgleichen.
    Wir haben bei uns in München bisher jedes Jahr mehr Dialysen gemacht, als verhandelt und nie eine Erhöhung oder einen Ausgleich dafür verhandeln können.

    Unter DRG - Bedingungen sieht die Sache anders aus:
    Das KHEntgG regelt klar, dass sich die Bewertung von Erlösausgleichen (Mehr- Minder-) auf den "Gesamtbetrag" bezieht.
    D.h. Ihre Leistungsmengen in allen Bereichen (Fallpauschalen, Zusatzentgelte, usw.) werden betrachtet und wenn sich ein "Brutto" Übnerschuss ergibt, müssen Sie zurückzahlen und bei Unterdeckung erhalten Sie einen Ausgleich.

    Gruss und schönes Wochenende

    Michael Wilke :smokin: