DRG-Erlöse korrekt kaufmännisch runden

  • Wer weiß wie man die Nachkommastellen, die sich bei der Berechnung eines DRG-Erlöses erhält, korrekt kaufmännisch auf 2 Nachkommastellen rundet? Und in welchem Gesetz/welcher Regelung steht dies schriftlich?


    Unser Problem:
    Angenommen unsere Baserate wäre 5.093,32 EUR und wir wollten den Erlös für die DRG J11Z ermitteln mit dem Gewicht bei Belegoperateur, also 0,655.
    Wir würden dann ja einen Erlös von 3.336,1246 EUR erhalten.

    Unserer Meinung müßte doch 3.336,12 EUR dann das korrekte Ergebnis sein. Unser Softwarehersteller ermittelt auf der Rechnung aber 3.336,13 EUR.

    Was ist richtig? Und nach welcher Richtlinie?8)

  • Hallo Frau Schulze,

    wir hatten in ORBIS von GWI das gleiche Problem. Auch GWI-Kunde?
    Die KK wollte einen Cent mehr bezahlen! Wir haben das dann niedergeschlagen und darauf verzichtet. Aber das Problem scheint beim DTA nach § 301 nicht so leicht zu lösen.

    --
    Einen freundlichen Gruß vom MDA aus Schorndorf

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.

  • Hallo Herr Konzelmann,

    ja, wir sind auch GWI-Kunde. Aber unser Problem ist genau umgekehrt - die Krankenkasse will uns einen Cent weniger bezahlen.

    Und bevor ich mit der GWI über das Problem rede, wollte ich einfach ein paar Meinungen hören.

    Mit freundlichen Grüßen:look:

  • Hallo Frau/Herr Schulze,
    auf dem Controllertag in Berlin (vor 10 Tagen) nahm eine Vertreterin von GWI zu diesem Problem Stellung, und bezeichnete das Problem als gelöst. Inzwischen soll die Rundung bei Kassen und KH den gleichen Regeln folgen.
    MfG
    --
    Joris Schikowski
    MC Klinikum Bad Salzungen

    :augenroll: Joris Schikowski
    MC Klinikum Bad Salzungen
    Vors. RV MD der DGfM e.V.

  • Hallo Herr Schikowski,

    hat die Vertreterin der GWI auch gesagt um welche Regeln es sich da handelt?
    Und von welchem Servicepack geht die GWI aus?

    Wir haben noch SP4.22 im Einsatz - GWI-Vertreter haben in der Regel aber schon SP5.xx.

    Und wie soll ich gegenüber der Krankenkasse argumentieren, wenn ich die Regel dazu nicht weiß?

    Mit freundlichen Grüßen

  • Zitat


    Original von sschulze:
    Und wie soll ich gegenüber der Krankenkasse argumentieren, wenn ich die Regel dazu nicht weiß?


    Hallo Frau Schulze,
    versuchen Sie es doch mal mit folgender Auslegung:

    Beim Runden wird die letzte Stelle, die nach dem Runden bei der Zahl verbleibt, Rundestelle genannt.
    Für das Runden gilt folgende Regel (DIN 1333):
    - Steht rechts neben der Rundestelle eine der Ziffern 0 bis 4, so wird abgerundet,
    - steht rechts neben der Rundestelle eine der Ziffern 5 bis 9, so wird aufgerundet.

    Quelle: DIN 1333 T2 (Feb 72) Zahlenangaben; Runden (S. 55)

    Die letzte anzugebende Stelle beim "kaufm. Runden" ist vereinbart:
    Rundestelle = 2.Stelle hinter dem Komma

    Mit freundlichen Grüßen
    von der Waterkant

    Ulrich Schmidt

    [arial]
    Mit freundlichen Grüßen
    von der Waterkant[/arial]

    [verdana][c=blue]Ulrich Schmidt[/c][/verdana]