Verlegung des Schrittmachers bei Bronchialkarzinom

  • Hallo,
    Folgende Situation:
    Patient ist Schrittmacherträger. Aufgrund eines bekannten Bronchialkarzinoms im Bereich unterhalb des Schrittmachers muss der Schrittmacher vor der geplanten Strahlentherapie auf die andere Körperseite verlegt werden. Patient wird zu dieser Verlegung des Schrittmachers aufgenommen.

    Was ist hier Hauptdiagnose?

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)

  • Nach obiger Schilderung erfolgt die Schrittmacher-Verlegung im Rahmen der Therapie des Bronchialkarzinoms zur Vorbereitung der Bestrahlung. M. b. E. ist das Bronchialkarzinom als Hauptdiagnose zu wählen. Ohne Karzinom mit geplanter Bestrahlung keine Schrittmacher-Verlegung ...

  • Hallo,
    aus dem Gutachen des MDK:

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)

  • Hallo Michu,

    da keine weitere"Erkrankung" und kein Symptom vorlag, kann ja nur das Bronchial-CA HD sein. Welche Diagnose wünscht denn der MDK?

    Viele Grüße

    Anne

  • Hallo,
    der MDK wünscht die Z51.4 (Vorbereitung auf eine nachfolgende Behandlung, anderenorts nicht klassifiziert)

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    liest sich doch wie eine nötige Folgebehandlung, wenn das CA eine Umbettung des Schrittmachers erfordert.

    DKR 0201l

    Der Malignom-Kode ist als Hauptdiagnose für jeden Krankenhausaufenthalt zur Behandlung der bösartigen Neubildung und zu notwendigen Folgebehandlungen (z.B. Operationen,
    Chemo-/Strahlentherapie, sonstige Therapie)...

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo,
    hier die Argumentation des MDK:

    Würde mich über Hinweise freuen.

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)

  • Hallo,
    wie wäre es ganz formal mit dem Hinweis im ICD-Katalog zu der Gruppe Z40-Z54?

    Die Kategorien Z40-Z54 dienen der Angabe eines Betreuungsgrundes. Sie können bei Patienten benutzt werden, die bereits wegen einer Krankheit oder Verletzung behandelt wurden, aber nachsorgende oder prophylaktische Betreuung, Betreuung während der Rekonvaleszenz oder zur Konsolidierung des Behandlungsergebnisses, zur Behandlung von Restzuständen, zur Absicherung, dass kein Rezidiv aufgetreten ist oder zur Verhütung eines Rezidivs erhalten.

    Nachsorgende oder prophylaktische Betreuung? Nein.
    Betreuung während der Rekonvaleszenz oder zur Konsolidierung des Behandlungsergebnisses? Nein.
    Behandlung von Restzuständen? Nein.
    Absicherung, dass kein Rezidiv aufgetreten ist oder zur Verhütung eines Rezidivs? Nein.
    => Code falsch.

    Abgesehen davon, bin ich auch der Meinung, dass es sich um eine Behandlung im Rahmen der Therapie des Karzinoms handelte.

    Gruß
    GenS

  • Hallo,
    Danke,
    wir werden mal sehen was der MDK dazu sagt.
    Glaube nicht das es hier zu einer Änderung Seitens des MDK kommt.

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)