Interspinöser Spreizer neben Spondylodese kodierbar?

  • Liebe Mitstreiter

    Habe keinen passenden Beitrag finden können und eröffne daher einen neuen.
    Wende mich heute mal mit einem Problem an euch und vertraue auf eurer Expertenmeinung.

    Folgender Sachverhalt aus 2011:

    DRG: I09B (Rel. Gewicht 3,93)
    HD: M43.16 Spondylolisthesis Lumbalbereich
    ND´s:Ettliche, keine jedoch CCL oder sonst irgendwie relevant in Bezug zur DRG
    OPS (nur die relevanten): 5-836.30 Spondylodese 1 Segment und 5-783.0 Implantation eines interspinösen Spreizers (ZE125.01)

    Es fand eine MDK-Prüfung statt und es wurde wie folgt begutachtet:

    DRG: I10D (Rel. Gewicht 1,453)
    HD: M43.16 Spondylolisthesis Lumbalbereich - bestätigt
    ND´s: Ettliche, keine jedoch CCL oder sonst irgendwie relevant in Bezug zur DRG- bestätigt
    OPS (nur die relevanten): 5-836.30 Spondylodese 1 Segment (wird gestrichen, da Bestandteil von 5-783.0) / 5-783.0 Implantation eines interspinösen Spreizers (ZE125.01) - bestätigt


    Meine Frage/n an das Gremium:
    Ist diese Aussage des MDk korrekt?
    Im OPS-Katalog ist bei den Hinweisen zu den Spreizern nicht erwähnt, dass eine Spondylodese zusätzlich verschlüsselt werden muss/kann.
    Bei den interspinösen Cages ist jedoch ein entsprechender Hinweis angegeben.
    Soll heißen lt. OPS-Katalog muss/kann bei Verwendung von Cages eine Spondylodese zusätzlich kodiert werden, bei der Verwendung eines Spreizers jedoch nicht, da nicht zusätzlich darauf hingewiesen wird.
    Bedeutet der fehlende Hinweis tatsächlich, dass eine zusätzliche Kodierung ausgeschlossen ist?

    Danke euch im Voraus für eure Meinungen.

    Beste Grüße

    Thorsten Günther
    Bereichsleiter operatives Medizincontrolling
    RS S Röming und Schneider Strategie GmbH

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    klares NEIN. Immer wieder erstaunlich, wie sinnfrei manche Diskussionen sind.
    Selbstverständlich ist ein Spreizer und eine Spondylodese einzeln zu kodieren, wenn diese in einem Aufenthalt/einer OP erbracht wurden. Keines ist Bestandteil des anderen und es benötigt auch nicht den expliziten Hinweis im OPS. Man möge sich bitte vorstellen (wer das schafft), welche Dimensionen dieses Werk haben müsste, wenn bei jedem Kode stehen würde, was zusätzlich kodierbar ist.

    Ich kann Ihnen das hiermit gerne in meiner Funktion als stellvertretender Leiter der DRG-Kommission der Deutschen Wirbelsäulengesellschaft so bestätigen.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Guten Morgen Hr. Selter

    Vielen Dank für Ihre klaren Worte. :)

    Wünsche Ihnen einen angenehmen Arbeitstag.

    Beste Grüße

    Thorsten Günther
    Bereichsleiter operatives Medizincontrolling
    RS S Röming und Schneider Strategie GmbH

  • Hallo Herr Guenther, hallo Dirk,
    ich befürchte, hier liegt noch ein Missverständnis vor. Die Aussage von Herrn Selter ist völlig korrekt, aber Sie dürfen daraus nicht schließen, dass die Implantation eines interspinösen Spreizers selbst bereits eine Spondylodese darstellt und deshalb automatisch, ohne daß weitere Maßnahmen im Sinne einer Spondylodese vorgenommen worden sind, zusätzlich noch eine Spondylodese kodiert werden kann. Beim intervertebralen Cage ist die Situation anders, weil diese Osteosyntheseform selbst bereits eine dauerhafte Verblockung des Bewegungssegmentes bewirkt.
    In Ihrem Fall muss man also noch den OP-Bericht genau analysieren, bevor die MDK-Begutachtung zu diskutieren ist.

    Beste Grüße aus Berlin

    Dr. Rolf Bartkowski
    Arzt f. Chirurgie, Med. Informatik
    Berlin

  • Guten Morgen Hr. Dr. Bartkowski, hallo liebe Mitstreiter

    In den vorliegenden Fällen wurde neben der implantation des interspinösen Spreizers, zusätzlich eine Spondylodese durchgeführt. Der MDK ist jedoch weiterhin der Meinung, dass diese Bestandteil der implantation des interspinösen Spreizers sei. :S

    Da nun mittlerweile zwei negative Gutachten vorliegen, bin ich dabei die Fälle mit dem Kostenträger zu besprechen. Evtl. lassen sich so die Klagen vermeiden.

    Aufgrund des Monatsabschlusses und der damit verbundenen internen Vorgaben, entfällt leider der Brückentag in unserem Unternehmen.
    All denen, die in den Genuß kommen wünsche ich ein schönes verlängertes Wochenende. 8)

    Beste Grüße

    Thorsten Günther
    Bereichsleiter operatives Medizincontrolling
    RS S Röming und Schneider Strategie GmbH

  • Hallo Herr Günther,

    nur eine kurze Verständnisfrage: Beide Eingriffe wurden doch nicht im selben Segment durchgeführt?

    V. Blaschke

    _____________________
    Dr. med. Volker Blaschke

  • Hallo Hr. Dr. Bartkowski

    Operiert wurde L4/5 + S1. Der Spreizer wurde zwischen L5/S1 implantiert.

    Beste Grüße

    Thorsten Günther
    Bereichsleiter operatives Medizincontrolling
    RS S Röming und Schneider Strategie GmbH

  • Hallo Herr Günther,

    also mir ist das noch nicht ganz klar. Ein Spreizer und eine Spondylodese in einem Segment machen keinen Sinn. Wenn also nun der Spreizer L5/S1 implantiert wurde, war die Spondylodese dann offenbar im Segement L4/L5. Bei separater Versorgung zweier Segmente ist es mehr als absurd zu behaupten, die Spondylodese des einen Segments sei in der Versorgung des anderen Segments mit dem Spreizer includiert.

    Wie wurde die Spondylodese denn osteosynthetisch versorgt? Da Sie eine dorsale Spondylodese verschlüsselt haben, müßte doch auch ein Schrauben-Stab-System verwendet worden sein?

    _____________________
    Dr. med. Volker Blaschke

  • Hallo Hr. Dr. Blaschke

    Bin leider nicht vor Ort und habe daher nur begrenzt Zugriff auf die Unterlagen. Die Prozeduren kann ich Ihnen jedoch aufzeigen.

    5-032.01 Zugang zur Lendenwirbelsäule, zum Os sacrum und zum Os coccygis: LWS, dorsal: 2 Segmente
    5-839.61 Andere Operationen an der Wirbelsäule: Knöcherne Dekompression des Spinalkanals: 2 Segmente
    5-033.0 Inzision des Spinalkanals: Dekompression
    5-032.11 Zugang zur Lendenwirbelsäule, zum Os sacrum und zum Os coccygis: Flavektomie LWS: 2 Segmente
    5-032.40 Zugang zur Lendenwirbelsäule, zum Os sacrum und zum Os coccygis: Laminektomie LWS: 1 Segment
    5-836.30 Spondylodese: Dorsal: 1 Segment
    5-832.4 Exzision von erkranktem Knochen- und Gelenkgewebe der Wirbelsäule: Arthrektomie, partiell
    5-832.0 Exzision von erkranktem Knochen- und Gelenkgewebe der Wirbelsäule: Spondylophyt
    5-830.2 Inzision von erkranktem Knochen- und Gelenkgewebe der Wirbelsäule: Facettendenervation
    5-783.0 Entnahme eines Knochentransplantates: Spongiosa, eine Entnahmestelle
    5-036.8 Plastische Operationen an Rückenmark und Rückenmarkhäuten: Spinale Duraplastik
    5-032.20 Zugang zur Lendenwirbelsäule, zum Os sacrum und zum Os coccygis: Laminotomie LWS: 1 Segment
    5-832.7 Exzision von erkranktem Knochen- und Gelenkgewebe der Wirbelsäule: Mehrere Wirbelsegmente (und angrenzende Strukturen)
    5-984 Mikrochirurgische Technik
    5-839.b0 Andere Operationen an der Wirbelsäule: Implantation eines interspinösen Spreizers: 1 Segment L5/S1

    Werde den OP-Bericht auszugsweise nachreichen, sobald ich wieder im Haus bin.

    Beste Grüße

    Thorsten Günther
    Bereichsleiter operatives Medizincontrolling
    RS S Röming und Schneider Strategie GmbH

  • Hallo Herr Günther,

    der OP-Bericht sollte uns weiterhelfen.

    Viele Grüße,

    V. Blaschke

    _____________________
    Dr. med. Volker Blaschke

  • Hallo zusammen

    Wie besprochen, nun die beiden OP-Berichte. Hier lehnt der MDK jeweils die Kodierung einer Spondylodese ab, da diese Bestandteil des implantatierten interspinösen Spreizers sei.

    Danke Ihnen im Voraus für Ihre Beurteilungen und wünsche ein angenehmes Wochenende.

    Beste Grüße

    Thorsten Günther
    Bereichsleiter operatives Medizincontrolling
    RS S Röming und Schneider Strategie GmbH