Wie werden ambulante, vor- und nachstationäre Behandlungen abgerechnet

  • Hallo,
    ich fange gerade an mich mit den DRGs zu beschäftigen.
    Nach meinem jetzigen Kenntnisstand werden stationäre und teilstationäre Fälle über das DRG-System abgerechnet.
    Gilt dies für ambulante, vor- und stationäre Behandlungsfälle ebenfalls?

    Vielen Dank

  • Hallo,
    vor- und nachstationäre Fälle gehören zum Hauptfall und werden mit diesem nach Fallpauschalen abgerechnet. Ambulante Fälle werden nach EBM bzw. GOÄ abgerechnet und haben nichts mit dem Fallpauschalensystemzu tun.
    Gruß

    Dr.Gerhard Fischer
    Medizincontroller/Frauenarzt

  • Es ist auch eine ambulante Abrechnung nach DKG-NT möglich (Krankenhäuser untereinander bei ambulanten Kosiliarleistungen). Kommt auf Ihr Haus an.

    Es gibt auch noch die UV-GOÄ, wenn Sie einen D-Arzt im Haus haben.

    Haben Sie physikalische Therapie als ambulante Form, gibt es die Heilmittelrichtlinie/ Heilmittelkatalog (und die Bundeslandspezifischen Vereinbarung dazu).

    Dazu wird es sicherlich Einzelvereinbarungen mit externen Ärzten geben, bzw. vielleicht haben Sie auch Belegärzte an Ihrem Haus.

    Einfach mal nach den Tarifen bei Google suchen und schmökern, schmökern, schmökern... ;)

    MfG

    ruesay

  • Hallo,

    außerdem gibt es vor- und nachstationäre Pauschalen für Fälle, die nicht über DRG abgerechnet werden. Fehlt jetzt sonst noch was?

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.

  • Hallo,

    bei der EBM-Abrechnung wird noch weiter unterschieden in

    KV-Abrechnung (Notfälle, persönliche- oder Institutsermächtigungen)
    § 115 b - Ambulantes Operieren
    § 116 b - Ambulante spezialfachärztliche Versorgung

    Gruß
    ratlos