Kombinierte Fallzusammenführung bei Rückverlegung

  • Hallo zusammen,

    handelt es sich bei folgender Fallkonstellation um eine kombinierte Fallzusammenführung?

    13.02.14 bis 04.03.14 (DRG F66B) in KH A

    04.03.14 bis 11.03.14 in KH B

    11.03.14 bis 13.03.14 (DRG F66B) in KH A

    13.03.14 bis 01.04.14 in KH C

    01.04.14 bis 09.04.14 (DRG F66A) in KH A


    Müssen wirklich alle Fälle vom KH A wegen Rückverlegung innerhalb von 30 Tagen zusammengefasst werden?

    Oder zählt man die ersten 3 Fälle zusammen und beginnt dann erneut ab dem Aufnahmedatum 13.02.14 die 30Tage-Frist für den letzten Aufenthalt in KH A (01.04.14) ?(

    Vielen Dank im voraus für Ihre Hilfe.

  • Hallo,

    die Frist verläuft vom 04.03.2014 bis einschl. 02.04.2014. Der Entlasstag (hier: 04.03.14) ist gemäß Klarstellung der FPV mit in die Frist einzurechnen. Bei Rückverlegung am 01.04.2014 sind somit alle 3 Fälle gemäß § 3 Abs. 3 FPV zusammezufassen.

    mit freundlichen Grüßen

    Einsparungsprinz