Frage zu Kodekombis

  • Hallo,

    ich hätte eine Frage zu Psych-Kodes:
    Und zwar verstehe ich nicht, in welchen Fällen man die Kodes der Gruppe 9-605 und 9-606 miteinander kombinieren darf.
    Ich dachte, das könnet man beliebeig machen (davor naürlich der Psych-PV-Code für Regelbehandlung), aber das scheint nicht zu stimmen.

    Ein Bsp: ich habe den Kode 9-980.0 und danach die Kodes 9-605.0 und 9-606.1 in der selben Woche.
    Ich verstehe nicht, wieso 9-605.0 und 9-606.1 nicht in der selben Woche kodiert werden dürfen.

    Kann mir bitte jemand weiter helfen?

    Danke sehr im Voraus.

    Gruß
    Melina

  • Hallo Melina!
    Selbstverständlich dürfen die Kodes 9-605.0 und 9-606.1 in der selben Woche angegeben werden.
    Was nicht möglich ist, wäre das gleichzeitige Angeben von 9-605.0 und 9-605.1.
    Wenn Ärzte/ Psychologen und Pflege/ Spezialtherapie Leistungen in der selben Woche erbringen, dürfen/ müssen diese natürlich auch entsprechend verschlüsselt werden.

    Die Einstufung und Kodierung der Psych-PV hat damit nichts zu tun.

    Viele Grüße,

    B. Gohr

    Das Problem am Gesundheitssystem ist der aufrechte Gang. Der aufrechte Gang ist moralisch wünschenswert, orthopädisch aber eine Katastrophe.

  • Danke für die Antwort.

    Über dem Kode 9-980.0 lege ich doch fest, dass es sich um eine Regelbehandlung handelt und danach müssen sich doch die Komplexkodes richten, in diesem Fall, da es sich um Regelbehandlung handelt, sind es die Kodes aus dem Bereich 9-605 und 9-606.

    Ichhabe hier eine Fehlermeldung mit der Begründung, dass es sich um die selbe Behandlungsart handelt und die Kodes aus dem Bereich 9-605 und 9-606 deshalb nicht innerhalb von 7 Tagen auftauchen dürften.

    2 Mal editiert, zuletzt von Melina (28. April 2014 um 09:47)

  • Hallo Melina,
    über die Psych-PV-PseudoOPS legen Sie fest, in welcher Psych-PV-Einstufung der Patient geführt sind.
    Eine Einstufung nach OPS-Komplexbehandlungsbereichen ist davon unabhängig. Es kann also theoretisch sein, dass ein Patient nach Psych-PV A2 ist, nach Komplexbehandlung jedoch Regelbehandlung.
    Das sind zwei vollkommen unterschiedliche Dinge.

    Zu Ihrem eigentlichen Anliegen:
    Die Fehlermeldung ist eindeutig fehlerhaft. Vielleicht liegt es an dem bei Ihnen eingesetzten IT-System.

    Viele Grüße,

    B. Gohr

    Das Problem am Gesundheitssystem ist der aufrechte Gang. Der aufrechte Gang ist moralisch wünschenswert, orthopädisch aber eine Katastrophe.