Das Ende einer Beatmung im Rahmen des Weaning-Verfahrens

  • Hallo Herr Blaschke,

    so sehe ich das auch. 8o

    Ich Frage mich schon die ganz Zeit, :?: woher man diese 6-Stunden-Regelung herleitet. :whistling:

    Hab nirgendswo was gefunden, oder suche ich nur falsch ?(

    • Offizieller Beitrag

    DKR 1001
    Im speziellen Fall einer Entwöhnung mit intermittierenden Phasen der maschinellen Unterstützung der Atmung durch Masken-CPAP im Wechsel mit Spontanatmung ist eine Anrechnung auf die Beatmungszeit nur möglich, wenn die Spontanatmung des Patienten insgesamt mindestens 6 Stunden pro Kalendertag durch Masken-CPAP unterstützt wurde.
    Die Berechnung der Beatmungsdauer endet in diesem Fall nach der letzten Masken-CPAP- Phase an dem Kalendertag, an dem der Patient zuletzt insgesamt mindestens 6 Stunden durch Masken-CPAP unterstützt wurde.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Guten Tag,

    mir scheint doch entscheidend zu sein, dass überhaupt einmal die durchgängige Kodierbarkeit im Sinne eines Weaning rechtskräftig bestätigt wird. Das war so nach meiner Auffassung noch nie geschehen und immer strittig zwischen MDK und Krankenhäusern.

    Gruß

    merguet

  • Hallo Herr Merguet,

    schauen Sie sich das Urteil des LSG Hessen mal an:

    L 1 KR 300/11

    Die DKR kennen den Unterschied zwischen CPAP und CPAP/ASB genau und regeln, daß die sechs Stunden nur für den speziellen Fall der maschinellen Unterstützung der Atmung durch Masken-CPAP gelten. Da man kurz zuvor im Text klar zwischen CPAP/ASB und CPAP unterschieden hat, da beide Verfahren genannt werden, kann ich daraus nur folgern, daß mit den sechs Stunden wirklich nur Masken-CPAP gemeint ist und nicht auch CPAP/ASB.

    _____________________
    Dr. med. Volker Blaschke

  • Tag,

    Mag sein. Allerdings sollte doch klar sein, dass eine Beatmung auf einem höheren apparativen Niveau dann erst recht von dieser Weaning-Definition eingeschlossen ist. Oder verstehe ich das alles völlig falsch?

    Gruß

    merguet

  • DKR 1001 ist bekannt ^^

    aber wo findet man in der Fachliteratur oder in wo auch immer diese "...6 Std. Regelung..." ??? :whistling: oder woran richtet sich das DIMDI? Es ist für mich nachvollziehbar. Und die Kollegen der "Ich-Spritze-mir-alles-bunt-Abteilung" :thumbup: wissen es auch nicht!


    Masken-CPAP vs. CPAP/ASB Modus in vielen Urteil heißt es doch nur zu oft, die DKR sind wortwörtlich zu nehmen, nun Masken-CPAP ist nicht gleich CPAP/ASB :wacko: :whistling:


    merguet ihrer Auffasung nach der durchgängigen Kodierbarkeit, sehe ich genauso... Aber nun kommt mein Dilemma, leider steht im Urteil auch das die DKR 2009 dahingegend abgeändert wurden, dass die durchgängige Kodierbarkeit im Sinne eines Weaninig, nur mit der 6-Std- regelung DKR -Konfrom abgebildet werden darf/muss.

    Schönen Abend noch
    onid
    geh mir jetzt ein Bier trinken
    Prost ?(

    Einmal editiert, zuletzt von Dino (18. Februar 2015 um 18:19)

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    wie kommen Sie auf die Idee, dass die DKR auf medizinischer Fachliteratur beruhen?? Wo sie zu finden ist, wurde nun ja schon mehrfach zitiert. Die DKR dienen (zumindest die Grundidee) der einheitlichen Kodierung und Dokumentation. Es werden dann auch Grenzen gezogen, die nicht erst durch Leitlinien der Fachgesellschaften evidenzbasiert veröffentlicht werden. Schauen Sie sich mal alle Komplexkodes und deren Mindestmerkmale an. Finden Sie dazu Fachliteratur? Es beruht letztlich auf eine Einigung in der AG Klassifikationen der Selbstverwaltung (das DIMDI hat damit nichts zu tun), in der die DKR konzertiert werden. Expertenmeinung, wenn Sie wollen. Nehmen Sie also einfach die 6 Stunden mal hin.

  • Hallo,

    ich möchte zum Weaning noch einmal nachhaken. Also Weanningphase im CPAP/ASB Modus egal wie lange pro Tag, in meinem Fall 1 bis 4 Stunden, zählt auch die beatmungsfreie Zeit zu den Beatmungsstunden, wenn die Beatmungspause nicht länger als 24/36h sind. Reine CPAP-Beatmung muss mindestens 6 h pro Tag erfolgen. Habe ich das richtig verstanden?

    LG

    EEichblatt

    :?: