Hallo Forum,
die BG wünscht Fallzusammenführung, unsere Software erkennt keine Notwendigkeit...
Fall 1: 9.6.2009 - 19.6. 2009 J22B (also 10 Belegungstage) mit oGVD 12
Fall 2: 20.6.2009 - 4.7.2009 J08B
Einne Fallzusammenführung wegen Komplikation steht im Raum, allerdings bietet unser System diese Option nicht an.
Der Wiederaufnahmetag (20.6.) wäre ja eigentlich der 11. Behandlungstag und der läge dann doch innerhalb der oGVD ?
Wer hat hier einen Denkfehler ? Ich oider unser KIS (bzw. auch die BG)?
mfG
C. Hirschberg