Hallo,
habe hier ein Problem, wo ich mal Hilfe benötige:
Aus dem OP-Bericht: "... Einführung der Führungskanülen des Kyphoplastie-Set der
Fa. xxx oberhalb und lateral der Bogenwurzeln des LWK1.
Platzierung des Kanülensystems transpedikulär in das vordere Drittel des LWK1.
Dilatation mit Ballonsystem einer Größe von 1,5 ml beidseits.
Entfernung der Ballonsysteme und Einbringen von insgesamt 6 ml Knochenzement.
Der Knochenzement verteilt sich im LWK1 regelrecht.
Analoges Vorgehen bei BWK12. Dort Applikation von 3 ml Knochenzement mit regelrechter Verteilung."
Wir kodierten 5-839.a1 - nun möchte die KK nach MDK 5-839.91? . KK/MDK argumentieren, dass "keine instrumentelle Aufrichtung" erfolgte und (leider) steht im nachfolgendem Röntgenbefund: "... zur Voraufnahme keine relevante Aufrichtung des BWK12".
Können wir unseren Kode halten? (Wie können wir argumentieren?)
Danke
Tf