Bildung der PEPP PA02D bei HD F32/F43

  • Hallo liebes Forum,

    gerade bin ich über folgende Tatsachen gestolpert:
    Wenn ich die z.B. die HD F43.2 oder F 32 oder F31 angeben, lade ich in der PEPP PA04C, soweit, so gut. Wenn ich jedoch als ND eine F1X.0 angebe, wird der Fall in eine PA02D gruppiert. Dies kann ich weder inhaltlich noch sonst wie nachvollziehen. Im Definitionshandbuch habe ich nichts gefunden, was die Einstufung rechtfertigen würde.
    Kann mir jemand das im eigenen Haus reproduzieren?

    Vielen Dank & freundliche Grüße

  • Hallo Control-Lord und O. Katterbach,

    es lässt sich doch auch mit dem Handbuch verifizieren. Entscheidend ist hier die Funktion "Psychische und Verhaltensstörungen durch psychotrope Substanzen", die im PEPP-Handbuch allerdings erst ab Seite 199 beschrieben ist.
    Bei dem von Ihnen beschriebenen Fall ist die zweite Bedingung der Funktion erfüllt, nämlich eine "Hauptdiagnose affektive, neurotische, Belastungs-, somatoforme oder Schlafstörungen" (hier die F43.2 Anpasungsstörung) und als Nebendiagnose eine (verkürzt) akute Intoxikation [akuter Rausch] durch die F1?.0.

    Dadurch gerät der Fall in eine Sucht PEPP, was ja inhaltlich auch nachvollziehbar ist, obwohl die akute Abhängigkeitsdiagnose nur eine Nebendiagnose ist.

    Die "Treffer" sind in anhängendem Bild mal grün dargestellt.

    Ich hoffe, dies hilft Ihnen weiter.

    Herzlichen Gruß.

    J. Meyer zu Wendischhoff
    Facharzt für Kinderheilkunde / Krankenhausbetriebswirt (VKD)

  • Hallo zusammen und vielen Dank bereits!

    Klar ist nicht alles im PEPP-System nachvollziehbar, eine behandelte Depression nicht der entsprechenden PEPP zuzuordnen, weil bei Aufnahme ein akuter Rausch vorlag, der meist nach wenigen Tagen keine Ressourcen mehr fordert, kann ich nun wirklich nicht nachvollziehen...