Haben Sie Belege für ein "unvernünftiges Verhalten" des Versicherten oder nicht? Wenn ja, können Sie diese auch geltend machen (dann verstehe ich aber Ihre Eingangsfrage nicht), wenn nein, sollten Sie Ihre Finger schonen und das Schreiben von Widersprüchen unterlassen, da es nichts bringt: die Beweislast dafür, dass es sich bei einer Komplikation nicht um ein schicksalhaftes Ereignis gehandelt hat, sondern vom Versicherten selbst provoziert wurde, liegt nunmal bei Ihnen.
Hallo Herr Hollerbach,
wie bereits geschrieben: Die Patienten kommen selten und geben an zuhause an Wunden herumgefingert zu haben! Warum eine Wunde nun wieder aufgeht ist hier auch garnicht die Frage. Es geht mir darum, dass der Verantwortungsbereich des Krankenhauses bei schicksalshaften Ereignissen verlassen wurde!
Scheinbar sind sich die Kassen intern über diesen Passus* der FPV auch nicht einig. Bei Fallbesprechungen stimmen uns einige Sacharbeiter und Medizincontroller zu, andere dementieren. Am Ende geht die Sache meist zum Vorgesetzten der KK und bis jetzt wurde uns 50/50 Recht gegeben. Wo nun der Unterschied zwischen den Fällen liegt, dass die Argumentation meines Hauses manchmal angezweifelt wird und mal nicht, habe ich noch nicht ergründen können. Sieht nach einem Quotenproblem aus, würden böse Zungen behaupten , dass gerne zum "Big-boss" abgeschoben wird. :pinch:
Zitat
FPV § 2 Abs 3 : Eine Fallzusammenführung ist nur durchzuführen wegen einer in den Verantwortungsbereich des Krankenhauses fallenden Komplikation innerhalb der oberen Grenzverweildauer.