Intensivmedizinische Komplexbehandlung / PKMS

  • Hallo zusammen,


    ich habe eine Frage zur Aufwandberechnung auf der Intensivstation wenn man die Voraussetzungen für die intensivmedizinische Komplexbehandlung nicht erfüllt.

    Kann man dann PKMS abrechnen?

    Auf der Seite des DIMDI habe ich dazu folgendes gefunden:

    "Kann der PKMS</ACRONYM> ab 2012 für Patienten auf einer Intermediate-Care-Station (IMC</ACRONYM>) angewendet werden? (FAQ</ACRONYM> Nr.</ABBR> 9004)

    seit OPS</ACRONYM> Version 2013


    Ja, der PKMS</ACRONYM> kann ab 2012 für Patienten auf einer Intermediate-Care-Station (IMC</ACRONYM>) angewendet werden. Er kann aber in Zeiten, in denen Beatmungsstunden gezählt werden, nicht angewendet werden.

    Wenn Punkte aus den Bereichen 8-980 Intensivmedizinische Komplexbehandlung, 8-98f Aufwendige intensivmedizinische Komplexbehandlung und 8-98d Intensivmedizinische Komplexbehandlung im Kindesalter angerechnet werden, können für diesen Patienten am selben Kalendertag keine Punkte aus den PKMS</ACRONYM> für den Bereich 9-20 Hochaufwendige Pflege geltend gemacht werden."


    Wie rechnet man dann den Pflegeaufwand bei Patienten ab die beatmet werden? ?(


    Vielen lieben Dank vorab und ein schönes Wochenende!!! ^^

  • Hallo...

    ich habe gerade herausgefunden, dass man PKMS nur auf Normalstation bzw. auf IMC nur bei "nicht" beatmeten Patienten abrechnen darf.

    Meine Frage wäre....

    Was rechnet man ab wenn man die Voraussetzungen für die intensivmedizinische Komplexbehandlung nicht erfüllt und man beatmete Patienten betreut? PKMS ist es offenbar nicht.


    Herzlichen Dank fürs Feedback! :)

  • Hallo und guten Morgen,

    in dem oben genannten Fall triggern dann nur die Beatmungsstunden die DRG. Sie kommen dann bei entsprechend vielen Stunden in eine Beatmungs- DRG und mit dieser wird der erhöhte ( auch pflegerische ) Aufwand abgerechnet.

    Viele Grüße,

    Belias08

    8)Goodbye, and thanks for all the fish 8)

  • Hallo und guten Morgen zurück :)


    bedeutet das dann also, dass wenn man die Beatmungsdauergrenze von 96 Stunden nicht erreicht hat um in die A-DRG´s zu gelangen, gar nichts für den Plegeaufwand berechnen kann?


    LG und vorab ein schönes WE :thumbup:

  • Guten Morgen,

    Sie rechnen in diesem Fall eine DRG ab, die den üblichen Durchschnittsaufwand ähnlich gelagerter Fälle vergütet. Darin sind Erlöse für den Pflegedienst - auch Intensivpflege - enthalten. Übrigens erzielen Sie auch mit Patienten, die Ihre Intensivstation nicht belegt haben, Erlöse für den Pflegedienst der Intensivstation. Stichwort: Mischkalkulation.

    Gruß

    Norbert Schmitt