Welche Hauptdiagnose bei Qualifiziertem Entzug?

  • Hallo zusammen,
    wir diskutieren gerade die Frage, ob bei einem Qualifiziertem
    Entzug die Hauptdiagnose zwingend aus dem Bereich F10-F19 kommen muss.
    Beispiel:
    Depression als Aufnahmegrund, als Nebendiagnose wird aber auch eine
    Alkoholabhängigkeit behandelt und der QE durchgeführt.
    Anschließend weiter mit Komplexbehandlung.
    Der OPS macht da keine Vorgaben.
    Wo steht die Lösung?


    Gruß Linse

  • Bei dieser Diagnosenkombination kommt es darauf an wo die Behandlungspriotität liegt. Denkbar wäre bei Aufnahme eine F10.2 mit QE der in der Regel zeitlich begrenzt ist mit Depressionsbehandlung als ND; anschließend nahtlose Weiterbehandlung der Depression mit neuer HD ab Tag X.
    Oder - Schon bei Aufnahme z.B. F32.1 als HD, da hier die Behandlungspriorität gesehen wird, mit F10.2 als ND.
    Bei uns finden wir häufiger die anfangs beschriebene Konstellation. Erst die Abhängigkeitsbehandlung als HD + Depressionsbehandlung als ND (QE bei uns 13 Tage), wenn weiterhin stat. behandlungsbedürftig neue HD z. B. F32.x ab Tag 14 mit Wechsel des Behandlungsbereiches und Änderungsmitteilung an den Kostenträger.

    Grüße von der Nordsee

  • Dazu hab ich auch nochmal ne Frage:
    Welche HD kodiert ihr denn auf der qual. Entzugsstation? Ich könnte mir dieF1x.0 als akute Intoxikation vorstelle´. Eigentlich inhaltlich korrekter wäre aber die F1x.3 Entzugssyndrom, denn das ist ja das, was wir behandeln. Oder gar die F1x.2 die Abhängigkeit, die als Grunderkrankung ja genauso die Krankehausaufnahme begründen könnte.
    Vor PEPP haben wir immer die F1x.2 als HD genommen!
    Und was ist mit den Kriseninterventionen VOR Rückfall? Die müssen dann ja auch eine F43.2 vielleicht als HD bekommen, dann wäre die HD aber auch keine Sucht-Diagnose mehr, genausogut könnte doch die F1x.2 auch hier die HD sein, da sie ja mehr oder weniger mittelbar die Krankenhausaufnahme bedingt.
    Was meint ihr?

    "Interessante Selbstgespräche setzen einen intelligenten Gesprächspartner voraus."

  • Guten Tag!
    Wir gehen hier nach den Leitlinien der Depressionsbehandlung vor, die Diagnose schwere depressive Episode kann demgemäß nur unter Abstinenzbedingungen (mindestens 2 Wochen) gestellt werden, dementsprechend erst QE, dann Depressionsbehandlung.
    Auch in der neuen Leitlinie Alkohol so empfohlen.

    Als HD nehmen wir .3, sofern erfüllt, es kommt ja selten mal vor, dass kein Entzugssyndrom auftritt oder "nur" F10.1 vorliegt.

    Gruß
    Alberti