Umfangreiche präOP (Invasiv-)Diagnostik vor HerzOP ambulant möglich?

  • Liebe Forumsmitglieder,

    kommt es in Ihren Häusern auch vor, dass der MDK bei Patienten mit chirurgisch zu behandelnden Herzerkrankungen (Klappenvitien, Aortenaneurysmata, stabile KHK) allenfalls die davor notwendige Invasivdiagnostik/Koronarangiographie mit 1 Belegungstag akzeptiert (und manchmal nicht mal das), den präOP erforderlichen ganzen Rest an Funktionsdiagnostik (je nach Erkrankung: CT, MRT, Echo/TEE, Lungenfunktion, usw) dagegen als ambulantes Potential oder alles an ein und dem selben Tag durchführbar wertet? Ohne jetzt eine theoretische Diskussion lostreten zu wollen, dass man für sich gesehen ein CT oder andere der o.g. Untersuchungen selbstverständlich prinzipiell auch ambulant durchführen kann, würde mich interessieren, wie Sie das in praxi handhaben - sowohl was die konkrete Durchführung betrifft als auch die Argumentation beim Vorwurf der sek. Fehlbelegung (falls Sie es doch stationär erbringen).

    Meist will man ja eine valide, zeitnahe und qualitativ hochwertige Begleitdiagnostik mit welcher man den Patientenfall dann dem Chirurgen vorstellt. Schließlich "haftet" man ja auch irgendwie für die Indikationsstellung, den Ausschluss von Kontraindikationen und die Risikobewertung. Da die meisten Krankenhäuser keine eigene Ermächtigung z.B. für ambulante nichtinvasive kardiologische Bildgebung haben und diese daher nur auf Zuweisung eines niedergelassenen Facharztes abrechnen können wäre die Erwartung der Kostenträger wohl, das das KH - sofern es z.B. ein TEE vor Klappenersatz selbst durchführen möchte - dies "für umme" macht. Alternativ könnte man die Patienten ja den Funktionsdiagnostik-Parcours auch bei den niedergelassenen Kollegen Fachärzten durchlaufen lassen; die Wartezeit für einen Termin beim Kardiologen liegen in unserem Umkreis bei mind. 6 Monaten.

    Freue mich und bin gespannt auf Ihre Erfahrungen mit dieser Thematik.

    Beste Grüße

  • Hallo,
    wer sagt denn, dass diese Untersuchungen beim nieergelassenen stattfinden sollen. Es gibt Leute, die behaupten, dass dies alles zur Vorbereitung der OP gehört und mit der DRG abgegolten und vom KH oder dessen Beauftragten (mit rechnung ans KH) durchzuführen sei.
    Die Crux an der Sache ist doch die, dass die vorstationären Behandlungen nicht separat vergütet werden und alle so tun, als wenn nur eine vollstationäre KH-Behandlung Kosten verursachen würde.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Guten Tag,

    der Diskussion wird man sich in der Regel nur dann stellen müssen, wenn der Verlauf zur OGV-Überschreitung führt. In aller Regel sind allerdings herzchirurgische Patienten umfangreich vordiagnostiziert. Bei Notfallsituationen sollte die Diskussion auch kaum aufkommen.
    Sollte der präoperative Aufenthalt konservativ sein, wird er eh bei der späteren OP einer FZF zum Opfer fallen. Auch dann kann die Diskussion nur bei Überschreitung der OGV relevant werden.
    Allerdings wird auch immer wieder versucht, eine Debatte um eine frühere Verlegung zu führen. Dabei sind allerdings bei unstreitig gegebener stationärer Behandlungsbedürftigkeit die wirtschaftlichen Implikationen einen früheren Verlegung unmöglich vorhersehbar.

    Allerdings sollte auch in Ihrem Interesse die präoperative Liegezeit möglichst kurz sein.

    Gruß

    merguet

  • Guten Morgen,

    danke für die Rückmeldungen.

    merguet: die Diskussion führen wir regelmäßig, wenn durch Verweildauerkürzung die UGV unterschritten wäre und die KK somit Geld spart. Wir haben keine Herzchirurgie im Haus, das gros der Pat. geht nach der Diagnostik meist nachause und bekommt einen OP-Termin in der kooperierenden Herzchirurgie, daher ist die WA-Regelung hier selten tangiert. Die präoperatrive Liegezeit (vor Herzkatheter) beträgt bei uns wenige Stunden, die Pat. werden alle am Aufnahmetag koronarangiographiert.

    @Herr Horndasch: ja klar, das wäre auch meine Argumentation ("gehört zur OP-Vorbereitung und damit zur DRG"), nur was soll man entgegnen, wenn der Pat am Tag nach der Koronarangiographie nicht so miserabel dran ist, dass sich daraus ein stat. Aufenthalt begründen lässt - was zum Glück bei der Mehrheit unserer Patienten der Fall ist ;) ? Auf die Frage, wie denn bitte (z.B. bei Aorteninsuffizienz mit Ao-Aneurysma) CT, TEE, Lungenfunktion, Doppleruntersuchungen der Halsgefäße und Abdomensonographie nebst der Koronarangiographie alle an knapp 1 1/2 Tagen durchgeführt werden sollen, war die Antwort (jetzt in meinen Worten): "das ist ein rein organisatorisches und damit Ihr Problem. Alle diese Untersuchungen hätten auch ambulant erfolgen können, selbst die Koronarangiographie/Rechts-Linksherzkatheter (ohne Intervention; es geht ja zur OP) ist eine potentiell ambulant erbringbare Leistung, da abzusehen war, dass keine PTCA erfolgen wird".

    Eben deswegen würde mich interessieren, wie Sie im Forum vielleicht bei ähnlich gelagerten Fällen gegenüber dem MDK argumentiert hätten.

    Beste Grüße

  • Guten Morgen,

    ich gebe Ihnen Recht: Die Diskussion wird hier schwer. Die Kostenträgerseite und der MDK berufen sich auch die reine Machbarkeit, die Versorgungswirklichkeit wird dabei ausgeblendet. Das ambulante Zusammenklauben der Diagnostik wäre für die oft hochbetagten und kranken Leute sehr aufwändig, zumal die Vertragsärzte daran keinerlei Interesse haben. Und die Katheterleistung steht im AOP Katalog, was die Dinge nicht einfacher macht.
    Mir träumt von regionalen Initiativen, die sich weigern, die Leistungen unter derartigen Voraussetzungen überhaupt zu machen, sofern es sich nicht um Notfälle handelt. Allerdings haben die meisten Mitspiele dafür kaum die Finanzreserve.
    Man wird um jeden Einzelfall kämpfen müssen.

    Gruß

    merguet

  • Hallo merguet,
    ich finde Sie haben sogar genug finanzielle Reserven wenn Sie es sich leisten können Leistungen OHNE Bezahlung zu erbringen.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch