• Hallo,

    das mag sich gut anhören, trifft aber nicht zu:
    8-100 beinhaltet: Fremdkörperentfernung durch Endoskopie.
    Sie haben aber "nur" bronchoskopisch abgesaugt (was wurde aspiriert?)- und keine Fremdkörperextraktion beschrieben.

    Leider treffen auch

    1-620.01 Diagnostische Tracheobronchoskopie - Mit bronchoalveolärer Lavage
    und
    8-173.0 Lunge Therapeutische Spülung (Lavage) der Lunge.
    Hinw.: Mit diesem Kode ist nur die sehr aufwendige Spülung der Lunge z.B. bei Alveolarproteinose zu kodieren

    nicht zu: Eine Lavage ist definiert, ein Absaugen leider nicht. Und kann daher als Prozedur nicht spezifisch kodiert werden

    Mit freundlichen Grüßen

    Lunge - Internist / Pneumologe

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    zu:


    das mag sich gut anhören, trifft aber nicht zu:
    8-100 beinhaltet: Fremdkörperentfernung durch Endoskopie.
    Sie haben aber "nur" bronchoskopisch abgesaugt (was wurde aspiriert?)- und keine Fremdkörperextraktion beschrieben.

    Die Frage war:


    gibt es für eine bronchoskopische Absaugung (Notfall bei Aspiration) einen spezifischen THERAPEUTISCHEN OPS?

    Wenn aspiriert und dies (was auch immer) bronchoskopisch abgesaugt wurde, dann ist es genau das: "Fremdkörperentfernung durch Endoskopie: Durch Bronchoskopie mit flexiblem Instrument" oder "starrem Instrument", was dann mit 8-100.4 oder .5 kodiert wird.

    Zu:

    Eine Lavage ist definiert, ein Absaugen leider nicht. Und kann daher als Prozedur nicht spezifisch kodiert werden


    Wie der Fremdkörper physisch dann geborgen wird (absaugen, greifen,...), ist bei 8-100 ohne Differenzierung. Es wird lediglich die "Sicht" (bronchoskopisch) dargestellt. Es muss also keine explizite Erwähnung "Absaugen" im Kodetext vorkommen, es ist hier inklusive. Übrigens teilt das DIMDI dies Verständnis.

  • Sehr geehrte Herren,

    vielen Dank für den Hinweis, die therapeutische bronchoskopische Absaugung mit 8-100.4/.5 zu kodieren.
    Dieser Code war mir bisher nicht ausreichend bewußt.

    Zu:

    Eine Lavage ist definiert, ein Absaugen leider nicht.


    Im klinischen Sprachgebrauch wird das bronchoskopische Absaugen häufig auch als Lavage bezeichnet. Dies stellt jedoch keine definierte Lavage im Sinne der OPS 8-173.0 dar. Da kann ich Lunge48 nur beipflichten.

    Außerdem muss die bronchoalveoläre Lavage (BAL) abgegrenzt werden, die zur Gewinnung alveolären Materials z.B. bei Lungenparenchymerkrankungen durchgeführt wird.

    Mit freundlichen Grüßen aus dem Rhein-Neckar-Delta

    Dr. Wolfram Stark
    Internist / Pneumologe / Beatmungsmediziner / Kardiologe
    OA der Medizin. Klinik III
    Theresienkrankenhaus Mannheim

  • Hallo Herr Selter,

    noch bin ich nicht überzeugt:

    "maha66" sollte bitte mitteilen, welches Substrat "bronchoskopisch abgesaugt" wurde.
    Sie berichtet aus der Geriatrie, weshalb sowohl die Aspiration eines Fremdkörpers [Zahn, feste Nahrungsbestandteile u.a.m.] als auch von Flüssigkeiten (Magensaft, Sondenkost) denkbar ist:

    Bei einem Fremdkörper wäre in der Tat die 8-100 korrekt. Ein Fremdkörper aber ist ein definiertes "Gebilde". Dieses kann z.B. per Zange extrahiert werden. Flüssigkeiten sind allenfalls, unter Beachtung von Kontraindikationen (Mendelsohn-Sydrom!), per Spülung/Absaugung anzugehen - siehe auch Ihren Beitrag vom Donnerstag, 17. April 2003, 12:29: "probieren Sie doch mal die 8-173 Therapeutische Spülung (Lavage) der Lunge, dass ist wohl eher der korrekte Kode". Bitte Exklusivum beachten.

    Mit freundlichen Grüßen

    Lunge - Internist / Pneumologe

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Lunge48,

    bitte beachten, dass ich "wenn" geschrieben habe. Beim DIMDI teilt man die Meinung, dass aspirierte Speisereste im OPS-Verständnis als Fremdkörper zu sehen sind. Zu meiner von Ihnen zitierten Antwort aus 2003: Hier ging es nicht um "Fremdkörperentfernung".

    Man kann ja mal durch die Fachgesellschaft einen OPS-Änderungsvorschlag für 2014 einbringen:

    Aufnahme des Inklusivums unter 8-100 (.4, .5):
    Entfernung von aspirierten Mageninhalt

    oder so ähnlich. Ich mach mich dann gerne für die Umsetzung stark, wenn hier diese Unklarheiten bestehen.