Problematik P67 D

  • Liebes Forum hoffe auf Ideen bei der Kodierung von Problemen bei Neugeborenen!!!

    Im speziellen Fall wurde auf unserer Kinderabteilung ein zwei Wochen alter Säugling mit Verbrühungen am Bauch aufgenommen.

    Es wurde überwacht mit Feuchtverbänden versorgt und am 3.Tag mussten Hautblasen abgetragen werden. Trotzdem bleibt es bei der P67 D, die diese Problematik nicht mal annähernd darstellt.

    Übersehe ich hier was?

    Wäre für Vorschläge sehr dankbar! ?(

  • Guten Tag,

    leider läßt sich an der DRG auch nichts ändern, da das Kind ein Neugeborenes und somit weniger als 28 Tage alt ist.

    Also ... nix übersehen :thumbup:


    Schönen Tag noch!

  • Hallo Forum,

    in meinem Fall geht's im Allgemeinen um "kranke Säuglinge" und zwar im DTA.

    Ein SGL wird zunächst mit der Z38.0 als Aufnahmediagnose codiert; im Laufe des Aufenthaltes ergibt sich bspw die P60C mit einer verschiedenen "P-Diagnosen" und genau hier beginnt unser Problem. ;(
    Ein Kostenträger weist neuerdings die Aufnahme ab, mit der Begründung das "kranke SGL" mit 01/01 sowie einer P-Diagnose als Aufnahmediagnose zu übermitteln sind.
    Laut Medizincontrolling sei dies sachlich nicht korrekt ?(
    Hat hier jemand Erfahrung? :S

    Danke vorab für Ihre Antworten

    Gruß,
    Babsi07

  • Hallo,
    der Kostenträger kann Ihnen doch sicher eine Begründung bzw. eine Quelle für seine Auffassung liefern.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Vermutlich meint der KT die DKR 1601 - vor Beispiel 2:
    "...erkrankte Neugeborene werden die Kodes für die krankhaften Zustände vor einem Kode aus Z38.- ... kodiert"

    Als Aufnahmediagnose sollte die Z38.- aber ok sein, da bei Aufnahme (Geburt) ja noch nicht klar ist ob krank oder gesund.

    Liebe Grüße aus Sachsen
    D. Zierold

  • Der Kostenträger gibt lediglich an, dass es in den Durchführungshinweisen so hinterlegt sei:

    "...der Aufnahmesatz für das Neugeborene ist abweichend von der generellen Übertragungsfrist
    zu übertragen, wenn feststeht, ob das Neugeborene krankheitsbedingt behandelt wurde..."

    Ich finde allerdings auch nichts schriftliches, womit ich argumentieren könnte. :?:

    Danke schon mal für Ihre AW!

    Gruß,
    Babsi07

  • Hallo,
    das würde bedeuten, die Aufnahme erst kurz vor der Entlassung abzuschicken, denn sonst könnte ja noch ein Krankheitszustand eintreten. Ob das im Sinne der Erfinder ist / war?

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo rhodolith,

    genau da steht es. Und diese Durchführungsvereinbarungen sind prinzipiell auch im Rahmen der Übermittlung über den DKR anzusiedeln.

    Ob sinnvoll oder nicht. Ich glaube hier hat der KT "rechtlich gesehen" korrekt gehandelt. Den Rest soll jeder selber für sich festlegen.

    Viele Grüße und einen entspannten Resttag vom
    Rheinkilometer 660