Verstorben im Rettungswagen

  • Hallo Zusammen,

    Pat. verstirbt kurz vor Eintreffen noch im Rettungswagen. Untersuchungen in der Notaufnahme, Verabschiedung über den Tag durch Angehörige etc.

    Zählt das dann noch als stationärer Aufenthalt?

    Viele Grüße Medicos

  • Hallo,
    ein Toter ist kein Patient. Damit scheidet jegliche Abrechnungsmöglichkeit zu Lasten der GKV aus.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Was und wie/wo wird denn dann abgerechnet? (da Todesbescheinigung und Leichenschau, innerklinischer Transport, Kühlraum etc. alles eigentlich nicht kostenfrei...)

    Danke i.V. für Hilfe

    rokka

  • Die GKV ist raus, § 190 Abs. 1 SGB V. Kostenschuldner ist derjenige, der auch die Bestattungskosten zu tragen hat (Erben, ggf. Sozialamt oder Dritte nach Landesbestattungsrecht). Möglich ist es oftmals auch die Rechnung an den Bestatter zu versenden (aber nicht auf diesen ausstellen!), der diese dann weiterleitet.

    MfG, Ra Berbuir

  • Danke schön. Zum Glück musste ich nicht persönlich eine Rechnung mit dem Totenschein an die Angehörigen übergeben...ist schon absurd dass nun ausgerechnet nur Totenschein und Leichenschau nicht mehr zur normalen GKV Leistung gehört (sozusagen als letzte Rechnung)...wer beschliesst sowas?

    rokka

  • Guten Tag!

    Handelt es sich um einen ambulanten oder stationären Fall, wenn ein Patient in der Notaufnahme verstirbt?

    Freundlicher Gruß
    Gefäßchirurg

  • Hallo Gefäßchirurg,

    klare Juristenantwort: kommt darauf an... :P

    Was wurde denn dort noch gemacht, wurden die besonderen Mittel des KH eingesetzt (Schockraum, interdisziplinäres Ärzteteam, Großgeräte, Transfusionen, etc.) oder hätte das was noch getan wurde auch im RTW bzw. der Arztpraxis gemacht werden können? Es gibt sowohl Urteile, die eine wenige Minuten andauernde Behandlung als stationär bewerten als auch entgegengesetzte, je nach Einzelfall.

    MfG, RA Berbuir

  • Hallo Herr Berbuir!

    Beispielfall: Aufnahme per NEF intubiert. Behandlung im Schockraum. Im CCT großes subdurales Hämatom.

    a) Patient verstirbt noch in der Notaufnahme. -->Stationär oder ambulant?

    b) Patient wird in eine externe Neurochirurgie verlegt. --> Stationär oder ambulant?

    In beiden Fällen lag der Patient ca. 1,5 Stunden in der Notaufnahme.

    Freundlicher Gruß
    Gefäßchirurg

  • Hallo nochmal,

    Notfall-CCT spricht m.E. neben Schockraum bereits für stationär, da dies offensichtlich nicht die Notaufnahme ist, wo die Leute mit eingewachsenen Zehennägeln rumhängen (wird vom MDK aber meist gleichgesetzt). In Fall a) sollte zudem konkret dargestellt werden was in den 1,5h alles gemacht wurde, in Fall b) ist zusätzlich zu belegen, wann die Entscheidung zur Verlegung getroffen wurde und was bis dahin gemacht wurde (Stichwort: geplante Aufenthaltsdauer).

    In ähnlich gelagerten Fällen haben das SG Leipzig und das SG Dresden in älteren Urteilen pro stationär entschieden. Zur Behandlung auf Intensivstation vgl. auch das BSG.

    MfG RA Berbuir