Hauptdiagnose Haemorrhagie oder Prellung

  • Hallo,

    ich stolpere nun mehrfach über das Problem, daß sich Patienten mit oralen Antikoagulantien prellen und dann das entsprechende Körperteil so anschwillt durch eine Einblutung, daß sie stationär mehrere Tage überwacht werden - gffs. sogar die Gerinnungstherapie umgestellt wird.

    Wenn ich die Prellung selbst als HD wähle, dann denke ich: "Das kann ja nicht der Grund für die stationäre Aufnahme sein" - denn man nimmt ja Menschen mit Knieprellung nicht stationär auf.

    Wenn man aber die Hämorrhagie als HD wählt - weil er damit ja aufgenommen wird und sich was geprellt hat, was dann einblutete durch die Hämorrhagie, dann meckert der MDK.

    Die Hauptdiagnose kann doch nur aus dem Pool der Diagnosen gewählt werden, die den Krankenhausaufenthalt begründen können. Und das ist ja ne Prellung sicher nicht.

    Was ist es denn nun?

    Gruß

    Björn Mehlhorn

  • GutenTag Björn

    In ihren Fall möchte ich auf die KDE 114 der SEG4 inkl. Kommentar der FoKA verweisen.
    Dort ist ihre Fallkonstellation beschrieben. Hier besteht allerdings ein Dissens, was somit immer wieder zu Diskussionen mit dem MDK führen wird.

    Hinweis der FoKA:
    Sofern es sich um eine Blutung/ein Hämatom handelt, welche/s i.d.R. nicht krankenhausbehandlungsbedürftig ist (Epistaxis, Kniehämatom o.ä.), wird die D68.- zur HD., sofern diese behandelt wird.
    Andernfalls wird das Hämatom/die Butung zur HD.

    In Fällen, in welchen es sich um ein krankenhausbehandlungsbedürftiges Hämatom oder Blutung handelt (Hirnblutung), ist das Hämatom/ die Blutung als HD zu kodieren.

    Wünsche ein angenehmes Wochenende.

    Beste Grüße

    Thorsten Günther
    Bereichsleiter operatives Medizincontrolling
    RS S Röming und Schneider Strategie GmbH

  • Die Konstellation ist derzeit nach positivem erstinstanzlichen Urteil beim LSG Hessen zum Az. L 8 KR 128/13 anhängig; mit einem Urteil wird im Laufe des Sommers gerechnet, die Zulassung der Revision zum BSG wurde bereits beantragt... 8)

    Grüße aus Köln!

  • Update: das LSG Hessen hat die erste Instanz bestätigt! D68.3 ist bei marcumarinduzierter Epistaxis/Hämatom als HD zu kodieren. Revision wurde nicht zugelassen, die KK kann aber noch Nichtzulassungsbeschwerde zum BSG einlegen... 8)

  • Hallo liebe Mitdenker,

    mir scheint das aber dadurch schwierig zu sein, dass hier im ursprünglichen Fall von Björn Mehlhorn ein traumatisches Hämatom vorliegt. In der SEG4 KD 114 ist extra von einem nichttraumatischen Hämatom ausgegangen. In dem Urteil des LSG Hessen scheint es auch um kein Trauma zu gehen. Und in der Antwort des InEK geht es auch um eine nichttraumatische Blutung im Verdauungstrakt. Ich glaube nicht, dass wegen eines Hämatoms an sich nicht stationär aufgenommen wird. Es gibt auch ohne Markumar sehr ausgedehnte und schwierige traumatische Hämatome, gerade im US-Bereich, wegen derer ein längerer stationärer Aufenthalt nötig wird. Ich vermute, in diesem Fall würde der MDK Recht bekommen mit seiner Ansicht.

    Freundliche Grüße

    Elisabeth Kosche