MDK fordert Auszug aus BTM Buch

  • Guten Morgen,

    der SMD zweifelt die reale Verabreichung von Targin 10/5 an (die ordnungsgemäß in der Fieberkurve dokumentiert wurde) und fordert nun Auszüge aus dem BTM Buch.

    Dürfen die das? Sind das noch Sozialdaten? Ich sehe das ähnlich wie mit Dienstplänen...

    Es wurde eine bisher nur eine Teilzahlung geleistet. Auf das Gutachten habe ich über 1 Jahr gewartet. Am liebsten würde ich direkt den Anwalt anrufen...

    Viele Grüße Medicos

  • Guten Morgen,

    sofern die Gabe in der Kurve ordnungsgemäß angegeben ist, muss der SMD m.E. zunächst erklären, warum er die Gabe in Abrede stellt. Intern können Sie das BTM -Buch ja einmal prüfen. Allerdings halte ich die Forderung für überzogen. Sofern das BTM-Buch Ihre Argumentation unterstützt, haben Sie immerhin ein "Faustpfand"

    Gruß
    merguet

  • Ich empfinde das einfach als reine Schikane.



    BTM bzw. alle Medikamente werden bei uns in der Fieberkurve mit Handzeichen abgezeichnet.


    Kasse beruft sich auf das sinnlose SMD Ergebnis.

  • Guten Tag,

    die Kasse muss dann erklären, mit welcher Begründung sie eine dokumentierte Maßnahme in Abrede stellt. Können Sie da keinen Sachbearbeiter persönlich ansprechen? Irgendjemand muss das doch mit Verstand entscheiden. Wenn nicht, lohnt sich der Gang vor das SG schon deshalb, damit derartigem Treiben Einhalt geboten wird. Prozessrisiko nach meinem Dafürhalten = Null.
    Falls Sie wegen der Schlichtungsausschüsse hadern (unterhalb 2000 Euro) scheint es nach derzeitiger Rechtsprechung ja wohl doch möglich zu sein, hier Klage zu erheben.

    Gruß

    merguet

  • Guten Morgen,

    aufgrund von Nachfragen per PN hier ein Link zu den Urteilen, wonach die Schlichtung ohne Schlichtungsausschuss nicht möglich ist und daher hilfsweise die SG damit befasst werden können.

    Es geht um die Urteile L 5 KR 124/14 B und L 5 KR 125/14B des LSG Bayern.

    Gruß

    merguet

  • ist aber leider inzwischen überholt durch das Urteil des SG Berlin, welches beim 3. Senat des BSG anhängig ist (B 3 KR 7/14 R). Fast alle SGs wollen nun ruhend stellen...

  • Guten Tag,

    verstehe ich nicht, da das S 182 KR 2450/13 vom 25.3. stammt und das L 5 KR 125/14 vom 23.5.2014 und als rechtskräftig gekennzeichnet ist....

    Gruß

    merguet