Bakterien und Viren

  • Hallo Forum,
    in letzter Zeit stellt sich hier häufiger die Frage nach der Zulässigkeit von Kodes aus dem Bereich B95-B97.
    Der Hintergrund: Sowohl bei Sepsis und auch bei Pneumonie sind diese Kodes schweregradsteigernd. Allerdings gibt es ja sowohl für die Pneumonien als als auch für Sepsis spezifische Kodierungen, die den Erreger miteinschließen.
    Beispielsweise die J13, Pneumonie durch S.pneumoniae. Verschlüssele ich die Streptokokken zusätzlich zu dieser Diagnose, erreiche ich einen PCCL von 3 und damit im konkreten Fall die DRG E62B. Meiner Meinung nach ist die zusätzliche Kodierung des Keimes in diesem Fall aber unzulässig. Das müsste doch auch der Grouper so sehen, oder habe ich da was falsch verstanden?
    Habe ich aber einen Keim gefunden, für den es unter den Pneumonien keine spezielle Verschlüsselung gibt (z.B. Proteus) muss ich diesen Keim extra verschlüsseln und lande dann wieder in einer beseren DRG, sprich in der E62B, anstatt der E62C. Der Aufwand für die Behandlung einer solchen Pneumonie unterscheidet sich aber nicht massgeblich vom Aufwand für beispielsweise eine Streptokokken-Pneumonie.
    Insofern wäre es aus meiner zulässig, den Erreger (sofern bekannt) immer mitzukodieren.
    Oder doch nicht?
    Gruss aus dem sonnigen Würzburg
    Thomas Menzel

  • Hallo Herr Menzel,

    wir beschäftigen uns schon länger mit der Bedeutung bestimmter Nebendiagnosen für den Schweregrad und haben hier auch schon mal ein kleines Forschungsprojekt gemacht.

    Tatsache ist: "Keime bringen Kohle" :icd:

    Aber vor die hemmungslose Kodierfreude hat der liebe Gott (oder war es die Selbstverwaltung;( ) die DKRs gestellt:kr:

    Nach unserem Projekt mit der DGHM (Deutsche Gesellschaft für Hygiene & Mikrobiologie) und den Statements der Experten dort wird folgende Auffassung vertreten (DKR D010a - "Kombinationsdiagnosen") stützt dies auch:

    - Wenn ein spezifischer Kode wie "Pneumokokkenpneumonie" (J13) vorliegt, so MUSS der genommen werden, die Kombi J18.9 und B95.3 ist nicht zulässig, das wäre ja auch widersinnig im Verständnis der DRGs, denn J13 drückt ja beides aus.

    Ein Versuch beim DIMDI generell eine "modulare Kodierung", d.h. Krankkheit & Keim in zwei ICDs abzubilden wurde mit der Begründung abgelehnt, dies sei zwar "sehr sinnvoll" aber nicht "WHO - konform":no:

    Immerhin hat die DGHM durchgebracht, dass multiresistente Keime IMMER als ADD-ON verschlüsselt werden dürfen, da gibt es ab 2004 die U... - Klassifikation.;)

    Das ist doch schon mal was.

    Bei der Konstellation "Infektion" (z.B. post-op) darf man IMMER den Keim angeben, falls therapierelevant, der mikrobiologische Befund alleine ist kein hinreichendes Kriterium! und hier bringt das meist auch recht gute Ergebnisse.

    Falls Sie noch Fragen haben, können Sie mich ja anmailen, ich lasse Ihnen gerne einen Abdruck unserer Studie zukommen, die wir 2001 mit dem VDGH gemacht haben.

    Im Internet gibt es übrigens - kostenlos - ein kleines Excelprogramm als Ergebnis unserer Studie unter http://www.trillium.de zum Download

    Gruss und frohe Ostern
    Michael Wilke:smokin:

  • Hallo Herr Wilke
    Vielen Dank für Ihre Antwort. Die DKR (ich glaube hier ist die D013a massgeblich) machen ja relativ klare Angaben. Wenn eine spezifische Verschlüsselung angeboten wird, ist diese auch zu verwenden.Wie Sie ja auch schreiben: "die Kombi J18.9 und B95.3 ist nicht zulässig, das wäre ja auch widersinnig im Verständnis der DRGs, denn J13 drückt ja beides aus.".
    Nicht nachvollziehbar (zumindest für mich)ist aber, dass Pneumonien ohne spezfischen Kode duch die korrekte Angabe des Keimes von E62C nach E62B rutschen. Damit werden die spezifisch zu kodieren Pneumonien automatisch schlechter vergütet.
    Nicht nachvollziehbar bleibt auch, warum durch (eigentlich regelwidriges) Hinzufügen einer B95.3 (S.Pneumoniae als Ursache...) zur J13 der Grouper ebenfalls die E62B ansteuert.
    Der Hinweis, das MR-Keime ab 2004 zusätzlich verschlüsselt werden können, ist wirklich erfreulich. Sollte diese Kodierung dann schweregradsteigernd sein (hoffentlich!)könnte der deutliche Mehraufwand für diese Patienten (Isolation, etc.)abgebildet werden.
    Gruss aus Wü (immer noch sonnig)
    T.Menzel

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Menzel:
    Der Hinweis, das MR-Keime ab 2004 zusätzlich verschlüsselt werden können, ist wirklich erfreulich. Sollte diese Kodierung dann schweregradsteigernd sein (hoffentlich!)könnte der deutliche Mehraufwand für diese Patienten (Isolation, etc.)abgebildet werden.

    Hallo Herr Menzel,

    das ist leider nicht so einfach.
    Ich habe für die VBGK beim Vorschlagswesen zum G-DRG-System die MRE-Problematik beschrieben.

    Da der Aufnahmegrund des Patientenguts meist nicht der Befall mit einem multiresistenten Keim ist, sondern dies als Nebendiagnose laut DKR zu werten ist, werden diese Fälle den verschiedensten DRGs zugeordnet. Eine eigene „MRE-DRG“ existiert nicht (ist auch nicht für die Zukunft sinnvoll).
    Über das CCL-Bewertungssystem der Nebendiagnosen (z.B. B95.6! Staph. aureus als Ursache von Krankheiten, die in anderen Kapiteln klassifiziert sind; CCL = 3-4, eine eigen U... wird auch höchstens 4 bringen) ist auch keine adäquate Fallaufwertung zu erwarten, da hier keine Differenzierung zwischen den unterschiedlichen Ressourcenverbräuchen bei dem Befall mit einem multiresistenten Keim und dem Befall mit einem „unproblematischem“ Keim ohne Isolationsmaßnahmen vollzogen wird. Der Schlüssel Z29.0 Isolierung als prophylaktische Maßnahme hat zudem einen CCL = 0. Außerdem ist bei der primären Zuordnung zu einer sogenannten „Z-DRG“ die Fallaufwertung über die Nebendiagnosen nicht möglich.

    Selbst wenn die Kosten der Behandlung der MRE-Patienten zu 100 % in die Kalkulation eingehen, würde es bedeuten, dass alle anteilig davon profitieren würden, auch wenn sie gar keine Patienten dieser Güte behandeln. Es würde eine chron. Unterdeckung der Kliniken resultieren die diese Patienten in hoher Anzahl behandeln, es würden immer nur die durchschnittlichen Vergütung bezahlt, bei überdurchschnittlichen Kosten.
    Ich kann mir eigentlich nur eine halbwegs gerechte Vergütung in Form eines Zusatzentgelts für die Isolationsbehandlung (mit all ihren Komponenten) vorstellen. Somit gäbe es auch keine Probleme mit der Primär-DRG.

    Gruß


    --
    D. D. Selter

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Zitat


    Original von Menzel:

    Nicht nachvollziehbar bleibt auch, warum durch (eigentlich regelwidriges) Hinzufügen einer B95.3 (S.Pneumoniae als Ursache...) zur J13 der Grouper ebenfalls die E62B ansteuert.

    Hallo Herr Menzel,

    um das zu verstehen muss man tief in die DRG - Trickkiste greifen ?(

    Die CCL - PCCL systematik geht von der Tatsache aus, dass nicht jede ICD - Nebendiagnose im klinischen Kontext gleich relevant ist.
    Deshalb ist die Grundidee, das der CCL abhängig von der Hauptdiagnose sein sollte.
    Aus rein praktischen Überlegungen (würde man es w.o. machen, ergäben sich 60.000.000 Kombinationsmöglichkeiten) hat man die sogenannte "CCL-Matrix" auf eine Beziehung "BasisDRG - ICD" reduziert. Dieses Eindampfen hat zur Folge, dass eine Nebendiagnose eigentlich unabhängig von der expliziten Hauptdiagnose IMMER einen festen CCL-Wert hat, sobald die BasisDRG festgeklopft wurde. Es gibt - der Vollständigkeit halber - tatsächlich einige ganz wenige Ausnahmen, die in einer CC-Exklusionstabelle gespeichert sind und falls dann einen Kombi HD-ND oder ND-ND (auch das gibt es) zusammenfällt, die sich exkludieren, wird der CCL der exkludierten ND auf Null gesetzt --> Verfahren der "rekursiven Exklusion".

    Eine andere - unwissenschaftliche - Erklärung ist, die Australier sind sehr pragmatisch, trinken gerne Bier und nehmen's manchmal halt auch nicht so genau wie wir Deutschen :drink: :kangoo:

    Insgesamt wird der Bereich der CCL - PCCL Systematik, der ja massiv erlösrelevant ist sicher noch einige Änderungen erfahren, gerade die Keime sind den Kassen schon heute "ein Dorn im Auge"

    Also - es bleibt spannend
    Jetzt erst mal frohe Ostern

    Michael Wilke :smokin:

  • Hallo auch,

    [i]"Die Diagnose Codes B95-B97 sind in der Version 5 nicht mehr CCL relevant!" [i]


    ....was guppiertechnisch ja auch Sinn macht und deutlich besser in mein "DRG-Weltbild" passt.

    Schöne Ostertage
    T.Menzel