Eventrecorder nach Hirninfarkt

  • Hallo,

    dem Pat. wird nach einem Hirninfarkt unklarer Genese ein Eventrecorder in einem weiteren stat. Aufenthalt implantiert. Wie lautet hier die Hauptdiagnose ?

    Zur Diskussion stehen bei uns der Hirninfarkt I63. , oder die vermuteten Herzrhythmusstörungen I48. , die dann als Ursache des Hirninfarktes in Frage kommen.


    Freue mich über jeden Beitrag !

    LG

    Herb

  • Guten Tag,

    in diesem Falle ist der Hirninfarkt sicher der Aufnahmegrund. Die zugrundeliegende Ursache wird dann kaum je in den Rang der HD erhoben werden können, da diese ja nicht, oder allenfalls mittelbar, zur Aufnahme geführt hat.
    Gruß
    merguet

  • Guten Morgen,

    wir haben das gleiche Problem der korrekten Hauptdiagnose bei Implantation eines Eventrecorders ...
    Der Hirninfarkt liegt in unserem Fall schon einige Wochen zurück, daher führt dieser ja im Moment nicht zur stationären Aufnahme ... Wäre der ICD-Kode Z01.80 Abklärung einer Disposition für maligne Herzrhythmusstörungen hier nicht zutreffender?

    Vielen Dank

  • Liebes Forum,

    ich möchte dieses Thema wiederbeleben und Ihre Sichtweisen erfahren.

    Wir sind auch der Meinung, dass der Hirninfarkt - auch wenn er zurückliegt - der Aufnahmeanlass ist und somit als Hauptdiagnose zu wählen ist.
    Eine Diagnose aus I48.* als Hauptdiagnose entspricht nicht den Kodierrichtlinien zur Kodierung einer Verdachtsdiagnose. Die Implantation eines Eventrecorders ist keine "Behandlung".

    Wie kodieren Sie die Konstellation und welche Erfahrungen haben Sie gemacht, wenn Sie es so abrechnen, wie wir es tun?

    Vielen Dank!

  • Moin, nur so als Zwischenfrage:

    warum wird der Eventrecorder überhaupt stationär implantiert? Eigentlich doch eine ambulante OP, daher erübrigt sich doch die Frage der Hauptdiagnose, oder?

    Gruß
    zakspeed

  • Hallo zakspeed,
    da die Prozedur für die Implantation eines Eventrecorders nicht Bestandteil des AOP-Kataloges ist: wie sollen Krankenhäuser hier amb. abrechnen?
    Gruß
    S.Stephan

  • Hallo zusammen,

    klar kann ein Eventrekorder stationär abgerechnet werden (z.B. im Rahmen der neurolg. Frühreha nach Insult/TIA)
    Eine zweite stationäre Aufnahme zur reinen Implantation ruft genau diese Diskussionen hervor, aber nicht weil sie nicht im AOP-Katalog erwähnt wird, sondern weil man für den Eingriff in LA incl. Programmierung usw. nur 45min braucht.
    Da aber der Rekorder dabei nicht refinanziert ist und es auch kein dringlicher Eingriff ist:
    erst Kostenübernahmeantrag stellen und danach implantieren und GOÄ/EBM-Ziffern + Implantat-Rezept + Rechnung einreichen.

    Hier ganz schön dargestellt: (gilt auch für Ereignisrekorder anderer Firmen)

    http://www.medtronic.de/fachkreise/rei…/index.htm#tab4

    Gruß
    J.K.

  • Aber es bleibt die Frage nach der Hauptdiagnose ;)

    Ich wünsche mir den Austausch zwischen Medizincontrollern.
    Wie rechnen Sie ab? Wie reagieren die Kassen und auch der MDK?
    Kann jemand positiv über die B17A berichten?

    Mit Verlaub aber Kodierhinweise von Medizinprodukteherstellern sind oftmals einfach gestrickt und wenig kreativ.

    Allen einen schönen Tag!