Wie erwirke ich ein bundeseinheitliches Zusatzentgelt für Gerinnungspräparate?

  • Ziel ist, für zwei plasmatische Gerinnungspräparate (Faktor I und Faktor VIII) jeweils ein bundeseinheitliches Zusatzentgelt zu erreichen. Beide Präparate sind viele Jahre auf dem Markt und haben jeweils einen OPS-Kode. Sie werden in einer schlecht überschaubaren Vielzahl medizinischer Problemstellungen verwendet (unter anderem Transplantationen und Intenvivmedizin).

    Es existieren bereits 2 unbewertete Zusatzentgelte, ZE20xx-97 für dauerhafte Blutgerinnungsstörungen und ZE20xx-98 für temporäre Blutgerinnungsstörungen. Allerdings existiert auch eine Reihe von ICD-Kodes (D65.0, D65.1, D65.2, D68.38, D68.4, D68.8, D69.1 und D69.), die nicht eindeutig einem der genannten Zusatzentgelte zuzuordnen sind. Angeblich deshalb, weil sich diesbezüglich „die Verhandlungspartner nicht einigen konnten“ mit der Folge, dass nun „die Kodierfachkräfte vor Ort zuordnen“ müssten.

    1. Wie genau berechnet und überprüft das InEK, ob für ein gegebenes Blutpräparat ein Zusatzentgelt angemessen wäre? (Wie ist der genaue Algorithmus?)

    2. Was muss bei der Berechnung des InEK idealiter herauskommen, damit für die gegebenen Präparate jeweils ein Zusatzentgelt resultieren kann?

    3. Was kann man mit legitimen Mitteln im Vorfeld tun, um dem InEK seine Arbeit zu erleichtern? (Wären qualitätssichernde Maßnahmen zum Einsatz der Blutgerinnungsprodukte ein zweckdienlicher Ansatz?)

    4. Welche weiteren Voraussetzungen notwendig, um auf dieser Basis zu jeweils einem Bundeseinheitlichen Zusatzentgelt zu kommen?

  • Auch Ihnen einen guten Tag,

    1. Derartige Anfragen kann vermutlich nur das InEK beantworten

    2. Bei den NUB liegt die Schwelle nach Hörensagen bei 500 Euro. Da die Präparate aber, wie Sie schon sagen bei "einer schlecht überschaubaren Vielzahl medizinischer Problemstellungen verwendet" werden, dürfte die ZE Abgrenzung schwierig sein. Hätte das InEK das mathematisch kalkulieren können, hätte es das sicher getan, schließlich ist Herr Dr. Heimig auch Mathematiker

    3. Vorschlagsverfahren nutzen und gemäß den Ausführungsbestimmungen möglichst präzise Angaben machen.

    4. Eine saubere Kalkulation. Das InEK hat laut den Vorträgen von Herrn Dr. Heimig den expliziten Auftrag, für die ZE 2xxx-97 und -98 den jeweiligen Schwellenwert zu kalkulieren, somit dürfte es wenig sinn ergeben, dieses Rad neu zu erfinden. Vielleicht ist man dort für richtungweisende Informationen dankbar.

    Erlauben Sie mir noch einen persönlichen Kommentar: Das von Ihnen formulierte Ziel lässt nur den Schluss zu, dass Sie die Medikamente entweder sehr häufig brauchen und damit unterfinanziert sind (Hinweise an das Inek wären hilfreich), oder dass Sie die Medikamente vertreiben wollen und den Kliniken ein "Re-Imbursement-Konzept" anbieten wollen. Letzteres halte ich für sinnlos. Die Gerinnungspräparate sind ein gut untersuchtes Feld. Sofern Sie in der Intensivmedizin oder bei Transplantationen relevant werden, ist ihr Aufwand auch kalkuliert, das legt schon die Methodik der Kalkulation nahe.

    10 Jahre nach Einführung des Systems halte ich Ihren Ansatz offen gesagt für etwas naiv. Er macht auch einen deutlich interessengetriebenen Eindruck, aber vielleicht täuscht das ja auch.

    Im Übrigen schätzen wir in diesem Forum gewisse Umgangsformen wie etwa eine Anrede oder eine Grußformel. Ich mag da etwas altmodisch sein.

    Gruß

    merguet

  • Hallo liebe Community,

    es geht um ein bundeseinheitliches Zusatzentgelt zu einem Blutprodukt, das beim InEK beantragt werden soll. Das Blutprodukt wird in unterschiedlichen Zusammenhängen und Abteilungen (DRG) bei uns in der Klinik verwendet. Es gibt einen OPS-Kode für das Blutprodukt. Wie genau nimmt denn jetzt das InEK die "DRG-bezogene Differenzbetrachtung zwischen den Fällen mit und ohne" Präparat vor? Soll heissen: Welcher Detail-Level im Hinblick auf DRG spielt eine Rolle bei der Differenzbetrachtung?

    Hoffe, Ihr könnt mir aushelfen.

    Beste Grüße

    BluterZE

    • Offizieller Beitrag

    Guten Tag,

    es ist jetzt der 3.Post zu dem Thema an unterschiedlicher Stelle. Lassen sie doch bitte das Thema an einer Stelle. Ich habe es nun hierher verschoben.
    Es wurde Ihnen auch schon Fragen gestallt, z. B.


    Daher noch einmal meine Frage: Betrifft Ihre Anfrage konkrete Patienten, die Sie behandeln und nach Ihrer Auffassung nicht hinreichend vergütet bekommen oder suchen Sie nach eine Refinanzierung im System für ein von Ihnen vertretenes Produkt?


    Bisher keine direkte Antwort.
    Was ist so interessant daran, ein einheitliches ZE zu beantragen? Sie bekommen es doch auch über das unbewertete ZE vergütet, wenn sie verhandelt haben?

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau