Neue FAQ zu Dialyse

    • Offizieller Beitrag

    Worauf bezieht sich der Hinweis "Bei Filter-, Beutel-, System- oder Datumswechsel sowie bei einer Unterbrechung von bis zu 24 Stunden ist keine neue Verschlüsselung der Prozedur erforderlich" bei der Hämofiltration (8-853), Hämodialyse (8-854) und Hämodiafiltration (8-855) in Bezug auf die Abgrenzung der verlängerten intermittierenden von den kontinuierlichen Verfahren? (FAQ Nr. 8036)

    OPS Version 2014
    Der Hinweis "Bei Filter-, Beutel-, System- oder Datumswechsel sowie bei einer Unterbrechung von bis zu 24 Stunden ist keine neue Verschlüsselung der Prozedur erforderlich" bezieht sich auf die regelhaft vorkommenden Unterbrechungen ausschließlich bei den kontinuierlichen Verfahren (z.B. CVVH, CVVHD, CVVHDF), d.h. Verfahren, die für mehr als 24 Stunden Behandlungsdauer geplant sind.

    Die Unterscheidung zwischen (verlängerten) intermittierenden und kontinuierlichen extrakorporalen Verfahren gründet sich auf die geplante Dauer der Behandlung. Diese ist in der Patientendokumentation anzugeben.
    Dafür wird vorausgesetzt, dass diese kontinuierlichen Verfahren grundsätzlich über einen Zeitraum von mehr als 24 Stunden ohne Unterbrechung durchgeführt werden können. Bei einer kontinuierlichen Dialyse ist ein Gerät einzusetzen, das für kontinuierliche Behandlungszeiten von mehr als 24 Stunden geeignet ist.
    Auch wenn ein kontinuierliches Verfahren aufgrund klinischer oder paraklinischer Veränderungen oder geänderter Therapieziele nach weniger als 24 Stunden abgebrochen wird, ist ein Kode für ein kontinuierliches Verfahren anzuwenden.

    Bei verlängerten intermittierenden Nierenersatzverfahren ist eine Behandlungsdauer von mehr als 6 bis 24 Stunden geplant.

    Für die Entscheidung, ob ein Verfahren (verlängert) intermittierend oder kontinuierlich ist, kommt es also nicht auf die tatsächliche, sondern auf die bei Beginn des Dialyseverfahrens geplante Dauer der Behandlung an.

    In dem Fall, dass eine kontinuierliche Dialyse unterbrochen wird und in der Zwischenzeit eine intermittierende oder eine verlängerte intermittierende Dialyse durchgeführt wird, ist jede einzelne Dialyseepisode getrennt zu kodieren. In diesem Fall werden daher anstelle eines längeren kontinuierlichen Dialyseverfahrens zwei kürzere kontinuierliche und ein (verlängertes) intermittierendes Dialyseverfahren kodiert.

    http://www.dimdi.de/static/de/klas…_8/faq_8036.htm

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Guten Tag!
    Wie sehen Sie es in der Situation, wo zwei kontinuierliche Verfahren unmittelbar aneinander grenzen - bspw. erst CVVH, dann Umstellung auf CVVHD. Zeiten zum ersten Verfahren addieren, solange keine 24h-Pause vorliegt oder neuen Code anlegen und die Zeiten getrennt ausweisen?
    Es handelt sich doch um ein anderes Verfahren, nicht einfach um Systemwechsel.
    Gruß
    GenS

  • Hallo Zusammen,
    ich reaktiviere den Post einmal, da mich die Antwort auf Hr. GenS Frage interessiert.
    Was ist mit der Addition von Zeiten, wenn zwischen zwei kontinuierlichen Hämofiltrationen zwar keine 24 Stunden aber eine Hämodiafiltration liegt. Werden die einzelnen Zeiten abgerechnet oder müssen die gleichartigen OPS addiert werden?
    Kann Jemand von Ihnen eine Quelle dazu nennen?
    Vielen Dank und eine schöne Woche
    tuschke