- Offizieller Beitrag
Wie sind die in den OPS-Kodes 9-60 und 9-63 genannten Verfahren (z.B. Biofeedback), die in den Hinweisen Spezialtherapeuten und Pflegefachpersonen zugeordnet sind, bei der Ermittlung der Therapieeinheiten zu berücksichtigen, wenn diese Verfahren durch Ärzte und Psychologen angewandt werden? (FAQ Nr. 9006)
OPS Version 2014
Die Zuordnungen von Therapieverfahren zu Berufsgruppen beschreiben Mindestanforderungen an die Qualifikation der Berufsgruppen, die die Leistung erbringen.
Wenn Verfahren (z.B. Biofeedback), die Spezialtherapeuten und Pflegefachpersonal zugeordnet sind, durch Ärzte und Psychologen erbracht werden, sind diese Verfahren dementsprechend bei den Ärzten und Psychologen als Therapieeinheiten zu berücksichtigen.
Dagegen können Verfahren, die ausschließlich Ärzten und Psychologen zugeordnet sind, nicht bei Spezialtherapeuten und Pflegefachpersonal angerechnet werden.