• Guten Morgen zusammen,

    meine OÄ will bei einem Kind die Z45.00 haben. Der Patient kommt aus einer Herzklinik und hat ihn dort bekommen. Kann ich den Kode drin lassen und als nicht abrechnungsrelevant kennzeichnen?
    Oder darf man diesen Kode auch in der KJP abrechnen?

    Vielen Dank schon mal für die Antworten.

  • Hallo Ariane Lpz.
    sollte Ihr Oberarzt tatsächlich einmal ein solches Hilfsmittel selbst implantieren, dann darf er auch gern die Z45.00 verwenden.
    Für Sie relevant bei der Abrechnung ist hier jetzt allerdings die Z95.0.

    Viele Grüße,

    B. Gohr

    Das Problem am Gesundheitssystem ist der aufrechte Gang. Der aufrechte Gang ist moralisch wünschenswert, orthopädisch aber eine Katastrophe.

  • Guten Morgen Ariane,

    mein Verständnis sagt mir, da der Pat. damit aus der Herzklinik kommt, würde ich das "Vorhandensein" des Herzschrittmachers mit Z95.0 verschlüsseln.
    Die Anpassung ist bereits andernorts erfolgt und die Kontrolle und Prüfung wird vermutlich nicht in der KJP durchgeführt werden, oder?

    Es möge mich bitte jemand korrigieren, falls ich das falsch sehe. :)

    Viele Grüße