Liebe Forumsgemeinde, insbesondere liebe Medizincontroller unter Ihnen,
werden Rückforderungen aus MDK-Gutachten (Fehlbelegung, Umcodierung usw -> hierdurch Rechnungskürzungen) eigentlich mit dem Gesamterlös eines KH verrechnet? Hintergrund meiner Frage ist folgender:
Liegen die Erlöse eines KH oberhalb des verhandelten Budgets, also im Mehrerlösbereich, greift der Mehrerlösausgleich von 65%. Dem KH blieben demnach von jedem über Budget erlösten Euro (oder CM-Punkt) 35ct (bzw. 35%). Falls Rückforderungen mit dem KH-Budget verrechnet würden, so wäre der tatsächliche "Impact" jedes rückgeforderten Euros (bis zur Budgetgrenze) nach dieser Logik ebenfalls "nur" 35ct. Erst bei Unterschreiten der Budgetgrenze würde sich die Höhe der Rückforderung 1:1 auswirken.
Man könnte den Gedanken auch noch weiter treiben: "Drücken" MDK-Rückforderungen den effektiven Erlös unter die Budgetgrenze, greift dann ein (ggf. verhandelter) Mindererlösausgleich? Oder liege ich mit meinen Gedanken komplett daneben?
Vielen Dank im Voraus und (endlich wieder) sonnige Grüße