Was wird aus Leistungen an MDK-Kürzungstagen

  • Hallo zusammen,

    wenn der MDK (nach der Option) Tage streicht, was wird aus den an diesen Tagen erfassten Leistungen?
    Müssen diese gestrichen werden oder wird nur die Zahl der Behandlungstage verringert und alles andere bleibt unverändert?
    Müsste der MDK für alle Leistungen im fraglichen Zeitraum die Notwendigkeit prüfen?

    Gibt es dazu schon Erfahrungswerte oder Einschätzungen?

    Vielen Grüße
    NV

  • Guten Morgen,

    leider ist der Beitrag schon etwas älter, aber genau das würde mich auch interessieren. Habe einen Fall aus diesem Jahr, wo der MDK den kompletten zweiten Fall streichen will. Wie wird der Fall dann abgerechnet?

    Liebe Grüße

  • Hallo allerseits,

    ich würde ja mal stark vermuten, dass sich aus einem nicht berechneten Tag auch keinerlei entgeltrelevante Leistungen generieren lassen - aber der Kostenträger wird Ihnen ohnehin genau mitteilen, wieviel Geld er zurückhaben möchte...

    Schöne Grüße
    Anyway

  • So würde ich das auch unbedingt verstehen. Der MDK kürzt ja in der Regel die Tage, weil eine weitere Krankenhausbehandlung (nach seiner Meinung) nicht notwendig ist. Folgerichtig sind auch die an diesen Tagen erbrachten Leistungen nicht notwendig und dürfen nicht in die Abrechnung einfließen.

    "Interessante Selbstgespräche setzen einen intelligenten Gesprächspartner voraus."

  • Die erbrachten Leistungen in den gekürzten Tagen werden gestrichen, d.h. sie fließen nicht die Abrechnung mit hinein.
    In der Regel sind es Therapieeinheiten die durch die Kürzung verloren gehen.

    MfG
    m.ramona

  • Die erbrachten Leistungen in den gekürzten Tagen werden gestrichen, d.h. sie fließen nicht die Abrechnung mit hinein.
    In der Regel sind es Therapieeinheiten die durch die Kürzung verloren gehen.

    Die gekürzten Tage werden normalerweise als "Tage ohne Berechnung" im KIS ausgewiesen, so dass für den Tag keine Erlöse generiert wurden.
    Allerdings hat der Patient an dem Tag noch Leistungen erhalten und somit Kosten verursacht, was ja im Rahmen der InEK-Kalkulation nicht unwesentlich ist.
    Man kann für den/die durch den MDK gekürzten Tag(e) ein Pseudo-Entgelt (siehe unten) einrichten, dann würde die Verweildauer korrekt berechnet werden und man hat keine Differenz zu der Anzahl Tage mit Kosten. Eine Beschreibung der Vorgehensweise finden Sie im Dokument Fehlerverfahren_TeilA-_2015_Basisdokument auf der Seite 29 auf unserer Homepage (http://www.g-drg.de/cms/Datenliefe…Fehlerverfahren).
    Das Dokument bezieht sich zwar auf das Datenjahr 2014, aber auch für das Datenjahr 2015 wird die Vorgehensweise gleich sein., laut InEK.