Blasenhalsobstruktion, Prostatahypertrophie, N40, N 32.0 bei Parkinson als CC Nebendiagnose

  • Guten Tag an alle LeserInnen und KodierfreundInnen,

    wir haben folgendes Problem schon aus 2010, mit dem wir nun nach mehrfachen vergeblichen Widerspüchen den Klageweg beschreiten sollten.

    85-j. Pat mit primärem Parkinson (G20.11) und folgenden, vom MDK schon anerkannten ND: F02.3 (Demenz bei Park), I42.0 (dilatat. Kardiomyopathie) und R47.1 (Dysarthrie).

    Nun streiten wir über die sonografisch nachgewiesene, deutliche Prostatahyperplasie mit auch sonografisch mehrfach nachgewiesenem Restharn bis zu 180 ml.

    Laut MDK ist die Blasenhalsobstruktion ein Symptom der Prostatahyperplasie und wird daher nicht zusätzlich als Nebendiagnose verschlüsselt.

    Wir meinen (im Gegensatz zum MDK), dass die Diagnose Prostathypertrophie, N40, keinesfalls mit einer Restharnbildung gleichzusetzen ist (da ja viele Männer mit N40 völlig symptomlos sind), und somit die, in diesem Fall sehr budget- und CC-relevante, zusätzliche Nebendiagnose Blasenhalsobstruktion, N 32.0 korrekt kodiert und DRG-relevant ist.


    Die schwierige Frage ist nun, wie hoch die Chancen stehen, eine Klage zu gewinnen. Der Aufwand ist ja immer sehr hoch.
    Ich freue mich über hilfreiche oder kritische Vorschläge oder Unterstützung aus dem Forums.

    Vielen Dank

    A Meyer :)

    Einmal editiert, zuletzt von a_mexer (18. Juli 2014 um 17:38)