Beatmungsdauer und Verweildauerkürzung

  • Liebe Gemeinde,

    Ich hoffe, hier das richtige Unterforum getroffen zu haben und habe eine Frage zu folgendem Sachverhalt, der mir so noch nicht untergekommen ist und würde ich mich über eure Einschätzungen freuen. Mich interessiert nicht die Kodierung oder die (korrekt zur Abrechnung gebrachten) Beatmungstunden, sondern die Bewertung einer stattgehabten Beatmung und einer sie betreffenden VWD-Kürzung

    invasiv heimbeatmeter Pat. mit häuslicher 24h Intensivpflege kommt zur Diagnostik und ggf. Anpassung. Bei 3 Tagen Aufenthalt mit kontinuierlicher Beatmung wird begründbar um 1 Tag gekürzt. Bei gleichbleibender DRG (Beatmung > 24 h) würde sich, befände man sich im "Sandkasten", ebenso die Beatmungszeit reduzieren. Real wurden jedoch, sagen wir, 66 h erbracht. In anders gelagerten Fällen könnte sich auch eine DRG-Änderung nach unten ergeben. Kann also die Beatmungszeit durch Verweildauerkürzungen berührt werden? Schließlich kann man ja nicht eine fiktive Entlassungszeit entwerfen ...

  • Hallo,

    meinem Verständnis nach wird durch die Verweildauerkürzung kein "fiktiver Entlassungszeitpunkt" entworfen, sondern die Leistung/ Behandlung ab dem Zeitpunkt gekürzt, die nicht mehr vollstationär und akutmedizinisch erforderlich war. Insofern würden sich in ihrem Fall auch die Beatmungsstunden verkürzen (zwar real erbracht, aber nicht vollstationär erforderlich).

    Es besteht ja aber immer ein Zusammenhang zwischen Zeit und Geld im System. Also kann es ja nicht sein, das die VWD 2 Tage ist und die Beatmungszeit über 2 Tage.

    Überall da, wo ein OPS durch die Dauer trigger, wird dementsprechend bei VWD- Kürzung auch die erbrachte Leistung gekürzt (beliebte Anfrage bei Komplexbehandlungen :evil: )

    MfG a_t

    • Offizieller Beitrag

    Guten Tag

    zum Vergleich

    Mir ist nicht bekannt, daß bisher jemand auf die absurde Idee gekommen ist, mit dem Piloten beim Abflug oder nach dem Flug über die Dauer der Flugzeit zu diskutieren (zu lange) um einen „Rabatt“ zu erhalten


    Gruß

    E Rembs

  • Mir ist nicht bekannt, daß bisher jemand auf die absurde Idee gekommen ist, mit dem Piloten beim Abflug oder nach dem Flug über die Dauer der Flugzeit zu diskutieren (zu lange) um einen ?Rabatt? zu erhalten

    Heisst das für Sie in der Praxis das Sie keiner MDK seitigen VWD Kürzung zustimmen oder steht hier die Ironie im Vordergrund. Und die Frage meine ich ernst :)

  • Hallo,
    es wäre ja THEORETISCH vorstellbar, dass die Leistungen dann im nachstationären Bereich erbracht werden. Nur bei bestimmten OPS-Ziffern ist das explizit ausgeschlossen (z.B. Vakuumbehandlung).
    Inwieweit diese Gedankenkonstruktionen juristisch machbar / möglich / ausgeschlossen sind, übersteigt meine Kompetenzen.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

    • Offizieller Beitrag

    Heisst das für Sie in der Praxis das Sie keiner MDK seitigen VWD Kürzung zustimmen


    Guten Tag

    Jeder Umweg kostet: Die Auswahl der richtigen Flugrouteist immer ein Abwägen zwischen Wirtschaftlichkeit und Sicherheit


    Stichwort: Risikomanagement


    Flugsicherheit

    Die Lufthansa

    flog zuletzt 56-mal über das Kriegsgebiet


    http://www.aerotelegraph.com/flugroute-mh17…nicht-die-beste

    Asiana, Korean Air und Qantas etwa mieden die Ostukraine aus Sicherheitsgründen schon seit Monaten. Denn die Fluggesellschaft entscheidet am Ende selbst, wo sie – im Rahmen des Erlaubten – durchfliegen will. «Die Risiken in der Ukraine stiegen laufend an. Und Fluggesellschaften müssen diese Risiken stets neu einschätzen», gibt Ron Bartsch, ehemaliger Sicherheitschef von Qantas und heute Berater beim Beratungsunternehmen Avlaw International gegenüber aeroTELEGRAPH zu bedenken. «Malaysia Airlines hätte den ukrainischen Luftraum umfliegen können.» Aber vielleicht habe man in Kuala Lumpur die Lage nicht richtig eingeschätzt, so Bartsch weiter.


    Patientensicherheit

    Die Länge der Verweildauer ist auch ein Abwägen zwischen Wirtschaftlichkeit und Sicherheit

    Wenn der MDK Gutachter die Lage (Patientensicherheit !!) nicht richtig einschätzt (z.B. „hätte am Freitag entlassen werden können“), werden pauschale Forderungen nach Verweildauerkürzungen nicht akzeptiert.


    Gruß

    E Rembs