Intensivmerkmal „VG“

  • Hallo zusammen,

    wir haben gerade mal wieder die Diskussion, wie streng die
    Maßstäbe bei der Verwendung des Intensivmerkmals „vitale Gefährdung“ auszulegen
    sind.

    Die Definition sagt:
    Dieses Merkmal ist erfüllt, wenn eine Überwachung der Vitalparameter und der Vigilanz engmaschig erfolgt.

    Wobei „engmaschig“ bedeutet: Dass mindestens über 6 Stunden im Abstand von 30 Minuten die Vitalparameter erfasst werden.

    Ist das dann auf der Suchtstation der Psychiatrie überhaupt noch zu leisten oder müssten die Pat. dann nicht in ein somatisches Haus verlegt werden?

    Wie oft und nach welchen Kriterien wird das Merkmal in anderen Häusern angewandt?
    Wie oft werden welche Parameter geprüft?

    Vielen Dank im Voraus für die Antworten.

    Herzliche Grüße
    PEPPINA
    :)

  • Hallo PEPPINA,

    ich wage mal zu behaupten, dass in den verschiedenen Kliniken dieses Merkmal extrem unterschiedlich ausgelegt wird.

    Wir handhaben bei uns dieses Merkmal recht streng - will heissen: der Patient muss schon bei deutlich erhöhten Vitalzeichen über mehrere Stunden halbstündlich kontrolliert werden (kommt so gut wie nie vor!) oder aber Zeichen eines beginnenden Delirs zeigen (auch eher selten).

    Letztendlich ist davon auszugehen, dass dieses Merkmal noch etwas präziser definiert werden wird.

    Schöne Grüße
    Anyway

  • Hallo Anyway,

    vielen Dank für die Antwort.
    Da liege ich ja mit meiner Einschätzung wohl richtig, dass das Merkmal eher selten zur Anwendung kommen sollte.

    Dann hoffen wir mal, dass es vielleicht für 2015 etwas genauer präzisiert wird. ^^

    Grüße PEPPINA

  • Hallo Peppina,

    ganz so streng würde ich mit der Vergabe des Merkmals nicht sein. Nicht umsonst werden Alkoholentgiftungen ja unter stationären Bedingungen durchgeführt. Ein Alkoholentzug kann lebensbedrohliche Komplikationen haben, man denke nur an einen Entzugsanfall oder Kreislaufkomplikationen. Patienten werden - natürlich abhängig von Klinik und Vorgeschichte - hinsichtlich Blutdruck und Herzfrequenz regelmäßig überwacht und erhalten Medikamente zur Behandlung der Entzugserscheinungen. Wenn man sich in dieser Phase gegen ärztlichen Rat entlassen lässt wird man - zumindest bei uns - über mögliche Komplikationen bis zum Tod aufgeklärt. Ich halte also die Vergabe des Intensivmerkmals für die Dauer der medikamentös unterstützten Entgiftung durchaus für gerechtfertigt.

  • Da ham mer´s doch:

    Zitat

    ...ich wage mal zu behaupten, dass in den verschiedenen Kliniken dieses Merkmal extrem unterschiedlich ausgelegt wird.

    :D

  • Jaaaa, da besteht wohl für 2015 eindeutig noch Spezifizierungsbedarf.
    Warten wir mal, was da kommt. :rolleyes:

    Vielen Dank für die Antworten.
    :)

  • Zitat

    Jaaaa, da besteht wohl für 2015 eindeutig noch Spezifizierungsbedarf.
    Warten wir mal, was da kommt. :rolleyes:

    OPS 2015 Vorab ist ja schon draußen, also erwarte ich da nicht mehr viel. Leider....

  • Hallo,

    ich denke, da kommt schon noch was. In den letzten Jahren war es doch auch so, dass es in der ersten Vorab- Version mehr um §17b KHG ging und dann kam zeitlich später dann in einer zweiten Vorab- Version doch das ein oder andere zu unserem Bereich §17d KHG.
    Also, ich bleibe gespannt...

    LG
    N.Z.