Neues MDK-Prüfverfahren für 2015

  • Hallo liebe Forumgemeinde,

    Der GKV-Spitzenverband und die Deutschen Krankenhausgesellschaft haben sich unter der Schirmherrschaft der Schiedsstelle über die Konkretisierung und "Vereinfachung" des Prüfverfahrens von Krankenhausrechnungen geeignet.

    http://www.gkv-spitzenverband.de/presse/pressem…lung_155008.jsp

    Gibt es Ihrer seits schon Meinungen? Ich bin mir nicht sicher was ich davon halten soll.

    1.

    Mein Hauptanliegen ist der "Falldialog"/ "Vorverfahren". Haben die KK jetzt noch mehr freie Hand? Kann ein qualitativer Falldialog unter Beachtung des Datenschutzes stattfinden? Ich finde keine Einschränkung für die Krankenkassen, welche Sachverhalte über das Vorverfahren geprüft werden dürfen. Formelle Abweichungen der Rechnungen regeln wir schon größtenteils im Dialog aber was ist mit den medizinischen Abweichungen? Heißt das noch mehr Papier???!!! :wacko:

    2.

    Die neuen Fristen empfinde ich als unübersichtlich und kompliziert.


    Über eine rege Diskussion würde ich mich freuen.

    Hierzu noch ein Link: http://medcontroller.de/wp-content/upl…ar_275_SGBV.pdf

    für eine übersichtliche Zusammenfassung


    Viele Grüße