Vorstationäre Fallpauschale - ab wann ist sie abrechenbar?

  • Hallo zusammen,

    ich wollte mal fragen, ob mir jemand eindeutig beantworten kann, ab wann ein Fall vorstationär abgerechnet werden kann. Konkret ist damit gemeint, dass ein Patient zu uns in die Klinik kommt und eine OP geplant ist, aber diese z. B. aus den folgenden Gründen nicht stattfindet:

    1. Der Patient wird von der Anästhesie abgesetzt (z.B. weil wir keine Intensivstation haben)
    2. Der Patient sagt selbst ab, warum auch immer
    3. Der Patient ist bereits stationär aufgenommen und kann wegen irgendwelcher Probleme dann doch nicht operiert werden
    4. Unsere Ärzte halten eine OP nicht für indiziert
    5. Der Patient geht wieder (weil er z. B. den Operateur nicht kennt und wütend das Haus verlässt)

    Wären alle diese Fälle mit der vorstationären Fallpauschale abrechenbar oder müssen bestimmte Untersuchungen bereits stattgefunden haben?

    Über eine schnelle Antwort würde ich mich sehr freuen.

  • Hallo,
    nach Art der Medizinexamina:
    nur Nr. 4 ist richtig.
    Gruß

    Dr.Gerhard Fischer
    Medizincontroller/Frauenarzt

  • Hallo Dr. Fischer,

    vielen Dank für die Antwort, aber sind Sie sich da sicher? Kann ein Patient, der von der Anästhesie abgesetzt wird, weil sein ASA zu schlecht ist oder er z. B. einen akuten Infekt hat, wirklich nicht abgerechnet werden? Das würde mich eigentlich sehr wundern.

    Viele Grüße
    CMK

  • Siehe hierfür DKR 007f Beispiel 2:

    Ein Patient mit Tonsilitis wurde zur Tonsillektomie aufgenommen. Die Operation wurde aufgrund einer akuten Sinusitis frontalis verschoben.
    HD: J35.0 Chron. Tonsillitis
    ND: Z53 Personen, die Einrichtungen des Gesundheitswesens wegen spezifischer Maßnahmen aufgesucht haben, die aber nicht durchgeführt wurden
    J01.1 Akute Sinusitis frontalis

    Ich würde diesen Fall also normal stationär abrechnen, nicht vorstationär.
    Viele Grüße!

  • Hallo,
    der schlechte ASA wird ja beim Prämedikationsgespräch in der ambulanten Prämedikationssprechstunde festgestellt. Dann wird der Patient sicher garnicht erst aufgenommen, wenn kein Intensivbett frei ist. Erst recht, wenn man bei Aufnahme feststellt, dass ein akuter Infekt vorliegt und eine OP garnicht möglich ist.
    Viel Glück bei der stationären Abrechnung.
    Gruß

    Dr.Gerhard Fischer
    Medizincontroller/Frauenarzt

  • Hallo,
    der schlechte ASA wird ja beim Prämedikationsgespräch in der ambulanten Prämedikationssprechstunde festgestellt. Dann wird der Patient sicher garnicht erst aufgenommen, wenn kein Intensivbett frei ist. Erst recht, wenn man bei Aufnahme feststellt, dass ein akuter Infekt vorliegt und eine OP garnicht möglich ist.
    Viel Glück bei der stationären Abrechnung.
    Gruß


    Hallo,

    das sehe ich auch so, aber lässt sich der ja entstandene Aufwand denn dann wenigstens vorstationär abrechnen? :?:

    Viele Grüße

  • Guten Morgen,
    vorstationär lässt sich der Aufwand nur abrechnen, wenn der Patient wegen dieser Erkrankung nicht mehr kommt (Stichwort Fallzusammenhang).
    Kommt er jedoch wieder, können Sie die vorstationäre Abrechnung vergessen. Irgendwelche "Schamfristen" gibts schon lange nicht mehr.
    Gruß

    Dr.Gerhard Fischer
    Medizincontroller/Frauenarzt