Fallzusammenführung bei Überliegern über den 15. Januar hinaus

  • Hallo liebe Mitstreiter,

    zwar wurde die Fallzusammenführung hier schön diskutiert, meine konrete Frage konnte ich leider aus den Einträgen nicht beantworten:

    Überlieger, die vor den 15 Januar entlassen werden und dann wieder aufgenommen werden (innerhalb der 21 Tage), sind nicht zusammenzuführen. Aber wie verhält es sich, wenn ein Patient 2013 augenommen wurde, z.B. am 20. Januar entlassen wird und dann am 5. Februar wiederkommt?

    Sind die Fälle dann auch zusammenzuführen? Ich konnte leider in den Beispielen auch keinen solchen Fall finden!

    Schon einmal vielen Dank für Ihre Einschätzung und eine angenehme Restwoche!

  • Guten Morgen,

    der 15. Januar ist kein - zumindest mir bekannter - Stichtag bei jahresübergreifenden Fallzusammenführungen. Es finden hier dem Grunde nach die gleichen Regeln Anwendung wie auch unjährig. Einzig das Kriterium der gleichen Strukturkategorie wird ausgeklammert, wodurch auch z.B. Prä-PEPP und normale Psychiatrie-Fälle zusammengeführt werden müssen. Fälle mit Aufnahme in z.B. 2014 müssen jedoch dann ggf. auf den Katalog 2013 umkodiert werden.

    (Das Datum war meines Wissens nach nur in einer Vorversion der Abrechnungsbestimmungen als Stichtag genannt, in die richtigen Abrechnungsbestimmungen 2013 und 2014 wurde dieser nicht übernommen.)

    Mit freundlichen Grüßen

    MKlee

  • Hallo MKlee,

    vielen Dank für den Hinweis! In der aktuellen Abrechnungsbestimmungen finde ich den Passus nicht, wodurch sich meine Frage erledigt hat!

    Vielen Dank!