Rechnungskürzungen durch PKV

  • Hallo,

    wir haben in letzter Zeit vermehrt Rechnungsprüfungen durch private Krankenkassen.
    In einem aktuellen Fall wurde eine Abrechnung zu 50% PKV und 50% Selbstzahler erbracht.
    Nach Rechnungprüfung wird der stationärer Aufenthalt um einen Belegungstag gekürzt (1060€).

    Kann ich und wenn ja, wem stelle ich die Differenz (1060 €) in Rechnung? Oder muss ich einfach darauf verzichten?

    Vielen Dank vorweg :)

  • Hallo Frau/Herr Henneberg,

    wenn der Fall wegen Verweildauerkürzung bzw. Fehlbelegung

    von der Privatkasse gekürzt wurde, müssen Sie wohl in den

    sauren Apfel beißen und die Rechnungssumme von 1060 €

    ausbuchen.

    Gruß Spider

  • Hallo,

    Sie können den Fehlbetrag auch dem Patienten in Rechnung stellen und ihn ggf. dort einklagen, denn Vertragspartner für das KH ist allein der Patient.
    Aber selbstredend muss man vorher genau prüfen und überlegen, ob man das als Haus will.

    Grüße
    AnMa