Abrechnung bei krankenhausindividuellen Entgelten

  • Kurze Frage:

    Wird der letzte Tag, wie bei der "normalen" DRG Abrechnung bei der Abrechnung von krankenhausindividuellen Entgelten ebenfalls nicht berechnet (gezählt) oder kann ich diesen entgegen der Zählung der Belegungstage einer "normalen" DRG doch mitzählen und abrechnen? Freue mich auf kurzfristiges Feedback.

    Danke.

  • Hallo,

    wenn Sie die Fallpauschalen nach Anlage 3a des Kataloges meinen, wird der Entlasstag nicht mitgezählt.
    Anders verhält es sich mit den Pauschalen nach Anlage 3b, teilstationäre Behandlung. Wenn am Entlasstag die definierte Behandlung stattgefunden hat, kann m.E. dieser Tag auch berechnet werden.

    Gruß
    Siegfried Stephan

  • Hallo,

    die krankenhausindividuell vereinbarten Zusatzentgelte nach Anlage 4 / 6 sind zusätzlich zur jeweiligen DRG abrechenbar. Warum sollte die Bestimmung der Verweildauer hier anders sein? Wenn sie die Leistung, die in das ZE führt, am Entlasstag erbringen, kann sie selbstverständlich abgerechnet werden.

    Gruß
    Siegfried Stephan

  • Ich habe mich ein bisschen mit den Paragraphen verhauen, sorry. Das ZE zusätzlich zur DRG berechnet werden können ist mir klar. Mir geht es um die Sonstigen Entgelte für Leistungen gem. § 7 FPV z.B. die DRG B61B oder E76A. Für diese Leistungen wird mit den Krankenkassen ein bestimmter Betrag vereinbart. Laut DRG-Entgelttarif darf ich eine bestimmte Euro-Summe pro Tag berechnen. Hier stellt sich mir nun die Frage, ob der letzte Behandlungstag (Entlasstag) ebenfalls berechnet werden kann oder man die Zählung wie bei einer "normalen" DRG vornimmt, heißt Entlasstag wird nicht mitgezählt.