Belegen der kodierten OPS (z. B. 9-642, 9-61_...)

  • Hallo,

    das Krankenhaus, in dem ich angestellt bin, ist seit Anfang Juni Optionshaus. Seitdem bemerkt man die Zunahme der MDK-Anfragen. Diese werden immer spezieller, so dass nicht mehr die Epikrise allein ausreicht.
    Häufig sollen die obengenannten OPS belegt werden.

    Ist jemand von hier in der selben Situation und muss sich mit der Begründung der OPS rumschlagen? Falls ja, welche Unterlagen verschickt ihr zum Beweis. Ich habe im Moment keine Idee, wie man z. B. die Mindestmerkmale belegen kann. Kopiere ich den Pflegebericht, lasse ich eine Stellungnahme schreiben...?
    Da wir die OPS manuell dokumentieren, haben wir nur einen sogenannten OPS-Zettel, wo wöchentlich die zutreffenden Kodes und Therapieeinheiten notiert werden.
    Dieser Zettel allein reicht dem MDK nicht aus, da dort nicht ersichtlich ist, ob die Voraussetzungen zur Kodierung erfüllt sind.

    Ich hoffe, es kann jemand helfen.

  • Hallo,
    hier füchte ich, haben Sie mehr als nur ein MDK-Problem. Bei der Frage Optionshaus Ja oder Nein, sollte die Frage einer ausreichenden Dokumentation vorher eigentlich geklärt werden. Aber anscheinend waren die Erfahrungen aus der Somatik und aus der PKMS-Einführung noch nicht lehrreich genug. Das geht nicht gegen Sie, sondern gegen die Verantwortlichen, die den Umstieg als Optionshaus in die Wege geleitet haben.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo Lila,

    VOR der Festlegung "wir wollen Optionshaus sein", haben Sie ein klinikweites, viele Berufsgruppen umfassendes Projekt aufgesetzt mit dem Inhalt "was bedeutet die Optionsphase?"

    Inhalt der Projektmeetings waren z.B.:
    Welche Daten sind für die PEPP-Abrechnung notwendig? Haben wir die überhaupt? Wer muss welche Daten liefern? Wo kommen sie her? Wo und wie ist es dokumentiert? Ist die bisherige Dokumentation vollständig, eindeutig und gerichtsfest? .... und das geht hin bis: haben wir alle notwendigen Berufsgruppen an Bord? und ggf. : muss bei den Therapiemöglichkeiten / den Gruppenräumen / etc. noch nachgesteuert werden?

    Das MedControlling hat die Voraussetzungen der Abrechnung zusammengetragen, das QM hat die zu ändernden Abläufe definiert, die Geschäftsführung hat die Veränderungen von Abläufen und Dokumentation angeordnet, dann hat die EDV das KIS für das neue Doku- und Abrechnungssystem eingerichtet und schließlich sind die Schulungen erfolgt.

    War es so 8) ? oder ;( ?

  • Im Konkreten:
    9-642 Integrierte klinisch-psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei
    Erwachsenen
    bedeutet laut OPS-Katalog: Mindestmerkmale:

    • Vorliegen von unmittelbar medizinisch behandlungsbedürftigen akuten und chronischen somatischen Erkrankungen, dokumentiert durch Veränderung(en) des initialen medizinischen Behandlungsregimes im Verlauf der Krankenhausbehandlung, mit psychischer Komorbidität und/oder Copingstörungen (z.B. Asthma bronchiale, KHK, Diabetes mellitus, Blutdruckkrisen, entzündliche Darmerkrankungen, Tumorerkrankungen, chronische Infektionskrankheiten, Transplantationspatienten) oder von sich vorwiegend somatisch präsentierenden Erkrankungen (z.B. somatoforme [Schmerz-]Störung, schwerstes Untergewicht bei Anorexia nervosa), die der gleichzeitigen intensiven somatischen Diagnostik und Therapie im Sinne einer auf die Erfordernisse somatisch Kranker adaptierten integrierten klinisch-psychosomatisch-psychotherapeutischen Komplexbehandlung bedürfen
    • Über 24 Stunden vorhandene Infrastruktur eines Akutkrankenhauses mit verfügbarem Notfall-Labor und Notfall-Röntgendiagnostik und mit geregeltem Zugang zu einer Abteilung für Intensivmedizin und zu einer Klinik für Innere Medizin oder zu einer anderen somatischen Fachabteilung (z.B. Neurologie, Orthopädie, Gynäkologie, Hämatoonkologie)
    • Behandlung durch ein psychosomatisch-psychotherapeutisches Team unter Verantwortung eines Facharztes für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie (Psychotherapeutische Medizin), eines Facharztes für Psychiatrie und Psychotherapie, eines Facharztes für Psychiatrie oder eines Facharztes für Nervenheilkunde jeweils mit einer weiteren, somatischen Facharztqualifikation (Innere Medizin/Allgemeinmedizin, Neurologie, Orthopädie, Anästhesiologie/Schmerztherapie) oder unter Verantwortung eines Facharztes für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie (Psychotherapeutische Medizin), eines Facharztes für Psychiatrie und Psychotherapie, eines Facharztes für Psychiatrie oder eines Facharztes für Nervenheilkunde und eines weiteren Arztes mit einer somatischen Facharztqualifikation im Team
    • Arbeitstägliche Anwesenheit eines Arztes, um ggf. auch kurzfristig somatische Problemlagen behandeln zu können
    • Arbeitstägliche ärztliche Visiten, wenn keine "höherwertige" ärztliche Therapieeinheit erfolgt
    • Täglich mindestens 3 Bezugspflege-Kontakte zur Überprüfung und Anpassung des somatischen Behandlungsplanes
    • Mindestens in einem somatischen Fach qualifizierte ärztliche Rufbereitschaft über 24 Stunden täglich
    • Pflegerische Behandlung auch bettlägeriger Patienten ist grundsätzlich über 24 Stunden täglich gewährleistet
    • Über die Struktur der wöchentlichen Teambesprechungen psychosomatisch-psychotherapeutischer Komplexbehandlungen hinaus erfolgt die regelmäßige multidisziplinäre Abstimmung mit allen an der Behandlung beteiligten somatischen Fachgebieten zur weiteren Differenzialdiagnostik oder/und integrierten somatischen und psychosomatischen Behandlung

    Der MDK wird bei jedem dieser Punkte von Ihrem Haus einen Beleg sehen wollen.
    - Einiges ist über die erfüllten Strukturvoraussetzungen des Hauses erledigt (Arbeitstägliche Anwesenheit eines Arztes, Pflegerische Behandlung auch bettlägeriger Patienten ist grundsätzlich über 24 Stunden täglich gewährleistet, Behandlung durch ein psychosomatisch-psychotherapeutisches Team unter Verantwortung eines Facharztes für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie,...)
    - Bei den patientenspezifischen Punkten helfen Unterschriftenlisten und Therapiepläne weiter. Mit denen können Sie die wöchentlichen Teambesprechungen, die multidisziplinäre Abstimmung, die arbeitstäglichen ärztlichen Visiten und die täglich mindestens 3 Bezugspflege-Kontakte nachweisen.

    Das ist nicht kompliziert, macht aber einen immensen Aufwand, bindet die Arbeitskraft von Pflege, Therapeuten und Ärzten und hat keinerlei medizinischen Sinn. Und es funktioniert nur bei lückenloser Dokumentation.

    Gruß,
    Ohr-Biß

    2 Mal editiert, zuletzt von Ohr-Biß (28. August 2014 um 12:47)

  • Hallo Lila,

    ich würde dringend empfehlen, bis auf Weiteres jede Einstufung mit "MDK-Blick" durchzuführen, bis eine ausreichende Dokumentation vorhanden ist (scharfer Blick über das Vorhandensein von Intensivmerkmalen sowie der Mindestmerkmale für die 9-642 etc.pp.), um den Kassen möglichst wenig Angriffsfläche zu bieten. Dummerweise müssen Sie andererseits aber auch darauf achten, dass ihre Budgetzahlen einigermaßen erreicht werden... das wird kein leichtes Unterfangen.

    Darüber hinaus würde ich alle MDK-Anfragen peinlichst genau auf Formfehler hin untersuchen (lohnt immer!) und die entsprechenden fehlerhaften dann gnadenlos zurückweisen.

    Ohne Abarbeitung der bereits von den anderen Kollegen angesprochenen Punkte müssen Sie jedoch mit ziemlichen Problemen (bis hin zur ausreichenden Liquidität) rechnen. Wenn ein Krankenhaus technisch und inhaltlich nicht auf das PEPP-System vorbereitet ist nutzen weder verbesserte Ausgleichssätze noch der Umstand, dass der Umstieg eigentlich budgetneutral ist.

    Trotzdem viel Erfolg!

    Schöne Grüße
    Anyway

  • Hallo,

    und danke für die Reaktionen auf meinen Beitrag. Mein Problem lässt sich anscheinend nicht so schnell lösen, so dass ich als nächstes einen Termin mit der stellvertretenden Direktorin vereinbaren werde.

    Wir, als Dokumentare, wurden ins kalte Wasser geschmissen, mussten uns eigenständig mit der PEPP-Kodierung vertraulich machen. Auf Schulungen haben wir vergeblich gewartet. Somit gabs bisher auch keine Info, ob wir alles korrekt machen.

    Ärzte, Therapeuten und die Pflege scheinen (so habe ich das Empfinden) auch nicht direkt Interesse zu zeigen, weil viele gegen das PEPP sind. Einige wissen nicht mal mit den Begrifflichkeiten umzugehen. Somit ist das Kooperieren auch nicht sehr einfach.
    Wahrscheinlich läuft das in unserer Klinik noch nicht optimal.


    Ich hoffe mal, dass sich in naher Zukunft was ändert.

    Lg

    Einmal editiert, zuletzt von Lila (28. August 2014 um 18:17)

  • Guten Morgen Lila,

    bereits im Jahre 2012 hat die Niedersächsische Krankenhausgesellschaft (NKG) in Zusammenarbeit mit der Bayerischen und Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft ihren Mitgliedshäuser ein „Arbeitspapier zur Dokumentation der Strukturvoraussetzungen von Komplexbehandlungen“ der Somatik zur Verfügung gestellt. Es soll den Krankenhäusern die Möglichkeit gegeben werden, die Mindestmerkmale aller Komplexkodes zum internen Gebrauch vollständig zu erfassen.

    Begeistert von dieser Idee, die Strukturvoraussetzungen/Mindestmerkmale der OPS-Komplexkodes auch für die Psychiatrie zu dokumentieren, habe ich dieses Arbeitspapier für die damals gültigen Psych-Komplexkodes vollständig umgeschrieben und meiner Krankenhausgesellschaft zur Verfügung gestellt, damit diese (meiner Meinung nach praxisorientierte) Arbeitshilfe anderen Häusern zur Verfügung gestellt werden kann. Gleichzeitig hätte ich diese 13seitige Hilfe hier im Forum zum Download angeboten. Dies hat unsere Krankenhausgesellschaft seinerzeit nicht gewünscht! ?(

    Sie können sich ja einmal o.g. "Arbeitspapier" ansehen und sich Gedanken über eine adaptierte Anwendung in Ihrem Hause machen, vielleicht hilft Ihnen ja dieser Hinweis.

    Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende.


    MfG,

    ck-pku

  • Hallo nochmals,

    ich wurde gefragt, ob ich o.g. Dokument nicht doch dem Forum zur Verfügung stellen kann.

    Gern stelle ich einen Auszug des Dokuments zur Verfügung. Beachten Sie dabei unbedingt, dass hier die Strukturmerkmale/Mindestanforderungen des Jahres 2012 hinterlegt sind!

    Nochmals schönes Wochenende.


    MfG,

    ck-pku

  • Hallo,

    die BWKG, BKG und NKG haben (endlich) ein gemeinsames "Arbeitspapier zur Dokumentation der Strukturvoraussetzungen von Komplexbehandlungskodes 2015 für das PEPP-System" (Stand: Februar 2015) veröffentlicht, welches meine Hinweise/Überlegungen aus Beitrag Nr. 7 und 8 1:1 umsetzt.

    Ich bitte um Kenntnisnahme und Bezug über die jeweiligen Krankenhausgesellschaften.

    MfG und schönes Wochenende,

    ck-pku

  • Hallo ck-pku,

    haben Sie die Datei und können diese verlinken? Meine Suche nach der Version 2015 bliebt erfolglos!

    Vielen Dank im voraus!

  • Hallo Control-Lord,

    aus Gründen des Urheberrechtsschutzes möchte ich hier keine nicht-öffentlichen Dokumente verbreiten, sehr wohl kann ich aber zu diesen verlinken, z.B. hier zur NKG.

    Sofern Ihr Haus weder Mitglied der NKG, BKG oder BWKG ist wenden Sie sich doch bitte an Ihre eigene Krankenhausgesellschaft, um den Bezug zu ermöglichen oder fragen Sie bitte bei den herausgebenen Krankenhausgesellschaften direkt nach.


    MfG,

    ck-pku