Keine Nullrunde auch für nicht-Optierer?

  • Hallo!
    Im SGB-V-Änderungsgesetz ist nun die Rede davon, das

    "Krankenhäuser, deren Leistungen insgesamt aus medizinischen Gründen oder wegen einer Häufung von schwerkranken Patienten mit dem Fallpauschalenkatalog nicht abgebildet werden können, von der Veränderungsrate von Null ausgenommen werden können". (Bundesratsdrucksache 252/03)

    Hat jemand zu dieem Thema schon etwas mehr gehört oder gar schon den Versuch unternommen, mit den eigenen Kostenträgern diese Ausnahme zu verhandeln? Oder gibt es sogar schon abgeschlossene Vereinbarungen auf dieser Basis?

    Viele Grüße,

    Niko

  • Hallo Forum,
    habe Herrn Tuschen zu dem Thema befragt, denn es stellt sich ja die Frage, inwiefern man als Erbringer von im DRG-System schlecht abgebildeter Leistungen ebenfalls unter diese Regelung fallen könnte (ohne Frühumstieg):
    "...Zielsetzung der Befreiung war, "Krankenhäusern", deren Leistungen "insgesamt" nicht abgedeckt werden (die somit keine Chance des Umstiegs haben) gleichzustellen. Dies geht sehr deutlich aus der nicht veröffentlichten Begründung hervor. Es geht um kleine spezialisierte Krankenhäuser, die sich "insgesamt" auf einen Bereich spezialisiert haben, der insgesamt nicht sachgerecht vergütet werden kann und die somit keine Chance des Umstiegs gehabt hätten.
    Der Gesetzgeber hat abgestellt auf ganze "Krankenhäuser", d. h. nicht auf Abteilungen oder Einrichtungen. ..."

    Demnach nach seiner Einschätzung nur Möglichkeit, sofern wirklich insgesamt das Leistungsspekturm betroffen ist.

    Gruß
    J. Noetzel

    FA für Chirurgie, Leiter Medizincontrolling, Klinikum Stuttgart, Vorstand DGfM