Was hat rechtlich Vorrang? Fehlerhafte MDK Prüffrist oder entdeckter Kodierfehler?

  • Hallo Zusammen,

    ich würde gerne wissen welche Gegebenheit rechtlich Vorrang hat im Rahmen der nachfolgenden Konstellation:

    KK beauftragt MDK. Unterlagen wurden versendet. Gutachten moniert fehlerhafte Dokumentation im Rahmen einer Komplexbehandlung und streicht diese. Bei genauerer Prüfung fällt auf, dass damals Unterlagen trotz Überschreitung der 6 Wochen Prüffrist versendet wurden.

    Könnte man sich jetzt im Nachgang noch auf die Nichtigkeit des Prüfverfahrens berufen? Ne oder?

    Vielen Dank!

  • Hallo,
    ich kann mir nicht vorstellen, dass unser Rechtssystem eine fehlerhafte Abrechnung zulässt, nur weil irgendeine "Anzeigefrist" oder "Prüffrist" überschritten wurde.
    Gruß

    Dr.Gerhard Fischer
    Medizincontroller/Frauenarzt

  • Guten Tag,

    am Ende scheitern alle Formfehler vor dem SG

    Gruß

    merguet

  • Guten Tag,

    meine Info: wenn Sie die Unterlagen trotz Überschreiten der 6-Wochenfrist versenden, haben Sie freiwillig an der MDK-Prüfung teilgenommen. Wenn der MDK die korrekte Abrechnung bestätigt, haben Sie hier keinen Anspruch auf die Aufwandspauschale, wenn die Kodierung zu Recht strittig gestellt wird, müssen Sie den Fall Wohl oder Übel korrigieren. Vgl. BSG-Urteil vom 17.12.2013, Az.: B 1 KR 12/13 R

    Gruß
    Siegfried Stephan

    Einmal editiert, zuletzt von Stephan (2. September 2014 um 13:52)

  • Guten Tag,

    Beispiel 1: Rückweisung eines ZE über den Datenträgeraustausch ohne Einschaltung des MDK. SG unternimmt Sachermittlung und gibt ein Gutachten in Auftrag, obwohl die Fristen längst überschritten waren.

    Beispiel 2: MDK verwechselt den Fall. Kasse legt einen Prüfauftrag nach 1,5 Jahren vor. Das SG-Verfahren betreibt die Sachdiskussion.

    MAW: Sie werden aufgrund der Tatsache, dass die 6-Wochen-Frist verstrichen war, kaum ein Chance für eine Entscheidung zu Ihren Gunsten haben, zumal Sie ja bereits die Unterlagen zur Verfügung gestellt haben und damit Ihre Bereitschaft zu einer inhaltlichen Auseinandersetzung signalisiert haben.

    Auch unsere Anwälte vertreten die Auffassung, dass das SG vermutlich immer eher an der Sachaufklärung als an formalen Fehlern interessiert ist.

    Gruß

    merguet

  • Auch unsere Anwälte vertreten die Auffassung, dass das SG vermutlich immer eher an der Sachaufklärung als an formalen Fehlern interessiert ist

    Schon traurig, gerade wo die SG doch alle ausnahmslos überlastet sind...
    Jetzt gibt es endlich einmal eindeutige Regelungen, die ein Verfahren vor dem SG eigentlich schnell zum Abschluß bringen könnten, und dann macht man ohne Not ein Faß auf X(

    Dr. Lars Nagel
    Leiter Medizincontrolling
    Kreiskliniken Darmstadt-Dieburg
    [Groß-Umstadt | Seeheim-Jugenheim]