Prüfauftrag Knie TEP Sonderprothese

  • Im Gutachten wird die 5-822.91 in die 5-822.11 geändert mit der Bemerkung:

    Hallo Medicos,

    mal so zum Stil medizinischer Begutachtung:

    Ein Gutachter ändert keine Diagnosen oder Therapien. Ihm steht die Aussage zu, dass z.B. die Diagnose xy nicht belegt ist. Die Änderung der Diagnose steht allenfalls dem Krankenhaus zu, auch dem Sozialgericht, der Kostenträger kann die Diagnose nicht akzeptieren.

    Regelmäßig ändern auch bei uns MDK-Gutachter Diagnosen, Prozeduren oder Ähnliches. Man wähnt sich in der Rolle eines Richters. Leider nur wenige MDK-Gutachter wissen, wie sich ein Gutachter zu verhalten und auszudrücken hat.

    Im Übrigen ist ein Gutachter in medizinischen Gutachten auch an den Gutachtenauftrag gebunden. Interessante Ausführungen dazu finden sich bei Rompe, Erlenkämper (Begutachtung der Haltungs- und Bewegungsorgane), die Aussagen zu Sachverhalten außerhalb des Gutachtenauftrages als Indiz für einen Verstoß gegen die notwendige Objektivität und Neutralität des Gutachters werten.

    Leider wird diesem Verhalten durch eine jüngere Entscheidung des 1. Senats des BSG Vorschub geleistet (17.12.2013, B 1 KR 14/13 R, "Der MDK darf und muss dann - gegebenenfalls nach Rückfrage bei der KK - weitere Ermittlungen anstellen."). Ein Gutachter ist aber kein Ermittler. Eigenständige Ermittlungen sind mit dem Gebot der Neutralität unvereinbar.

    Viele Grüße

    Medman2