Hallo allerseits,
gemäß § 3 KFPV sind Verlegungen aus oder in den Bereich der BPflV (z. B. Psychiatrie) wie externe Verlegungen zu behandeln - mit Konsequenzen wie Verlegungsabschlägen und/oder Abrechnungsproblemen bei Rückverlegung.
Wäre hier nicht jedes Haus mit einer Psychiatrischen Abteilung erlöstechnisch besser beraten, die Patienten zu entlassen und neu aufzunehmen? Schließlich handelt es dabei doch nicht um Wiederkehrer auf Grund von Komplikationen?
Gibt es hier eventuell Erfahrungen aus Häusern, die bereits DRGs abrechnen?
Mit freundlichem Grüßen
K.